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Aktuelles


Anleinpflicht für Hunde

 

Bürgerinformation
 

Anleinpflicht für Hunde in städtischen öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen, im Erholungsgebiet Schinderkreppe und am Stadtweiher

 Bei der Stadt Dachau gehen immer wieder Beschwerden ein, die den Konflikt zwischen nicht angeleinten Hunden und Spaziergängern oder Joggern zum Thema haben.

Wir möchten deshalb noch einmal auf die gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch auf die geltenden Vorschriften hinweisen.

 Generell gilt eine Anleinpflicht in allen Grünanlagen, im gesamten Erholungsgebiet der Schinderkreppe und im Erholungsgebiet am Stadtweiher auf Wegen.

In den kommenden Wochen wird die Polizei Dachau diese Gebiete kontrollieren.

Bei Verstößen der Anleinpflicht wird die Stadt Dachau diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden.

Eine allgemeine Regelung, Hunde immer an der Leine zu führen, gibt es für das gesamte Stadtgebiet nicht.

Die Stadt Dachau appelliert an alle Hundebesitzer und Passanten, mit dem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme, Disziplin und Verständnis ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund zu erreichen.

Wenn dies dazu beiträgt, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht gefährdet oder belästigt fühlen, dürfte dies auch wesentlich mehr bewirken als eine zusätzliche Rechts- und Verordnungsvorschrift.

 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Falle einer Verletzung oder Beschädigung durch freilaufende Hunde der Hundehalter grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist und unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden kann.

Hunde sollten deshalb vorsichtshalber immer an die Leine genommen werden, wenn sie sich Passanten nähern.

Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Fr. Salvamoser (Tel. 08131/75-294)

 

 Dachau, 08.03.2010

 Peter Bürgel

Oberbürgermeister

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