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Aktuelles


Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dachau

Die Stadt Dachau möchte Sie rechtzeitig an die Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2010 erinnern.

 

I. Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. August 2010

 

Die Höhe der 3. Vorauszahlungsrate entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangen Steuerbescheid.

 

II. Grundsteuer zum 15. August 2010

 

Die Grundsteuerpflichtigen haben nach Erwerb oder Bebauung ihrer Objekte Grundsteuerbescheide erhalten. Die in diesen Bescheiden festgesetzten Quartalsraten gelten auch für das III. Quartal 2010, soweit sie nicht durch neue Bescheide ersetzt wurden.

 

Sofern Sie keine Jahreszahlung vereinbart haben, ist die 3. Rate zum 15.08.2010 fällig.

 

III. Hundesteuer

 

Wird ein Hund im laufenden Kalenderjahr 4 Monate alt, tritt für das gesamte Kalenderjahr die Steuerpflicht ein. Er ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme anzumelden. Bei Verendung, Umzug oder Abgabe des Hundes ist er innerhalb von 2 Wochen abzumelden. Die entsprechenden Formulare liegen im Einwohnermeldeamt aus oder können telefonisch in der Abteilung Finanzen und Steuern unter der Nummer 75-113 angefordert werden.

 

Neuangemeldete Hunde erhalten mit dem Steuerbescheid die Steuermarke zugesandt. Diese muss vom Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Wohngebietes sichtbar getragen werden. Wird der Hund abgemeldet, muss die Steuermarke wieder zurückgegeben werden.

 

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, die am 01. April jeden Jahres zur Zahlung fällig wird. Sie beträgt 50 Euro, bei Kampfhunden im Sinne des § 1 Abs. 2 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Großen Kreisstadt Dachau 600 Euro jährlich.

 

 

 

Hinweise zum Zahlungsverkehr

 

Sollte es in besonderen Ausnahmefällen nicht möglich sein, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, ist zur Vermeidung von Verzugsfolgen rechtzeitig Verbindung mit der Stadtkämmerei aufzunehmen und ggf. mit entsprechender Begründung Stundung bzw. Aussetzung der Erhebung zu beantragen. Nur bei rechtzeitigem Eingang aller Steuern kann die Stadt ihrerseits ihren umfangreichen Verpflichtungen nachkommen.

 

Die Erinnerung ist gegenstandslos, wenn die Stadtkasse durch eine entsprechende Erklärung bereits ermächtigt wurde, die fällig werdenden Beträge abbuchen zu lassen. Ich möchte Sie daher bitten, sich dem Abbuchungsverfahren anzuschließen. Das Abbuchungsverfahren, bei dem alle Rechte des Kontoinhabers gewahrt bleiben, spart im hastigen Alltag Zeit, Ärger und Kosten. Abbuchungsaufträge sind bei den Geldinstituten oder bei der Stadtkasse Dachau (Fr. Punzert, Tel. 75-269, Fr. Wolf 75-258) erhältlich.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen und Steuern, Frau Piechaczek, unter der Telefonnummer 75-113 zur Verfügung.

 

Dachau, den 23.07.2010

 

Stadt Dachau

Peter Bürgel

Oberbürgermeister

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