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Politik & Verwaltung


Informationen zum Personalausweis


Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16.Lebensjahres verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen. 

Ausnahme von der Besitzpflicht:

  • Besitz eines gültigen Reisepasses

Voraussetzungen:

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.

  • Die Beantragung muss durch den Antragsteller persönlich oder seinem gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.


Bei Antragstellern unter dem 16. Lebensjahr beachten Sie bitte den Punkt 'Ausstellung vor dem 16. Lebensjahr'

Die Beantragung eines Personalausweises ist nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich.

 

Erforderliche Unterlagen:

1 Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig) in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat, nicht älter als ein halbes Jahr

Ihr Gesicht muss in einer Höhe von mindestens 20 mm abgebildet sein.

Ein Lichtbild mit Kopfbedeckung ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Es können auch Lichtbilder verwendet werden, die Sie im Halbprofil darstellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Foto nicht mit einer Militär- oder Polizeiuniform abgebildet sein dürfen.

Als Identitätsnachweis bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass mit.

 

Kosten:

Die erstmalige Ausstellung für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.

In den übrigen Fällen beträgt die Gebühr 8,-- €.

Der Betrag ist bereits bei der Beantragung zu bezahlen.

 

Gültigkeit:

Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Für Antragsteller/innen ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

 

Ausstellung vor dem 16. Lebensjahr:

Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.

 

Die Anwesenheit Ihres Kindes bei der Beantragung eines Personalausweises -unabhängig vom Alter des Kindes- ist Pflicht.

Ein Elternteil muss bei der Beantragung eines Personalausweises persönlich anwesend sein, der andere Elternteil kann seine Zustimmung mit einer formlosen Einverständniserklärung oder unserem Vordruck abgeben.


Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor.
 

Dateidownload Zustimmungserklärung Personalausweis

PDF-DateiZustimmungserklärung (PDF-Datei, 21,07 KB)

Vorläufiger Personalausweis:

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.

Die Gebühr hierfür beträgt ebenfalls 8,-- €.

Darüber hinaus ist ein zusätzliches Lichtbild erforderlich.

Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises möglich.

Bitte beachten Sie bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.

 

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beträgt ca. 2-3 Wochen.

Personalausweise werden durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort durch das Bürgerbüro ausgestellt.

Abholung:

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht automatisch von uns verständigt werden, wenn Ihr Ausweis zur Abholung bereitliegt. Sie können dies aber telefonisch erfragen.

Die Aushändigung kann an Sie persönlich oder auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Die bevollmächtigte Person muss zur Abholung Ihren alten Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen können.

Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

 

PDF-DateiVollmacht zur Abholung eines Personalausweises / Reisepasses (PDF-Datei, 11,91 KB)

Ansprechpartner:

Bürgerbüro der Stadt Dachau
Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Telefon: 08131 - 75300 (Info-Point)
Fax: 08131 - 75333
E-Mail: buergerbuero@dachau.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

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