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Politik & Verwaltung


Ausstellung vor dem 16. Lebensjahr

Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils benötigen wir einen aktuellen Nachweis darüber.

 

Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.

Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

 

 Ein Sorgeberechtigter muss den Antagsteller begleiten.

 

 

PDF-DateiEinverständniserklärung zur Ausstellung eines Ausweises / Passes (PDF-Datei, 21,07 KB)

Ansprechpartner:

Bürgerbüro der Stadt Dachau
Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Telefon: 08131 - 75300 (Info-Point)
Fax: 08131 - 7544333
E-Mail: buergerbuero@dachau.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

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