Schwerbehindertenausweise
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt festgestellt.
Die Feststellung erfolgt nur auf Antrag. Sie können den Antrag bei uns im Bürgerbüro erhalten, im Internet herunterladen oder direkt im Internet stellen.
Sofern der Antrag nicht direkt im Internet gestellt wird, muss er ausgefüllt an das zuständige Versorgungsamt geschickt werden.
Versorgungsämter in Oberbayern:
Buchstaben A-H: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberbayern
Richelstraße 17, 80634 München
Tel: 089/13062-0
E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de
Buchstaben I-Z: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberbayern
Bayerstraße 32, 80335 München
Tel: 089/5143-1
E-Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.de
Abholung
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis durch das jeweilige Versorgungsamt ausgestellt wurde, erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihr Ausweis bei uns im Bürgerbüro abgeholt werden kann.
Zur Abholung bitten wir Sie frühestens 10 Arbeitstage nach dem Erhalt des Schreibens in das Bürgerbüro der Stadt Dachau zu kommen.
Die Abholung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Was müssen Sie mitbringen?
- 1 Passfoto
- Personalausweis oder Pass
- falls vorhanden, alten Schwerbehindertenausweis
Bitte beachten Sie:
Wird Ihr Ausweis nicht innerhalb 3 Monaten bei uns abgeholt, muss er wieder an das Versorgungsamt zurückgeschickt werden.
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Dachau
Pfarrstraße 2
85221 Dachau
Telefon: 08131 - 75300 (Info-Point)
Fax: 08131 - 75333
E-Mail: buergerbuero@dachau.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

