Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gast
Aus besonderem Anlass kann der erlaubnisbedürftige Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend (zeitlich enge Beschränkung) gestattet werden.
Die Gestattung kann beim Bürgerbüro der Stadt Dachau schriftlich beantragt werden. In jedem Fall sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden, damit alle Fragen geklärt werden können.
Der besondere Anlass ist ein zeitlich begrenztes Ereignis von kurzfristiger Dauer wie z.B. Bürger-, Volks-, Sommerfeste, Vereinsfeste, Sportveranstaltungen, Jubiläumsfeiern, Wein- und Bierfeste.
Eine kostenlose Abgabe der Speisen und Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.
Ansprechpartner:
| Karina Unruh |
Tel.: 08131 - 75313 |
Bürgerbüro, Pfarrstraße 2 |
| E-Mail: buergerbuero@dachau.de |
Fax: 08131 - 7544333 |
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