Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Erlaubnispflichtig sind die gewerblichen Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt, wie z. B.
- die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
- die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
- der Betrieb einer Gaststätte
- der Betrieb einer Spielhalle
- die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit usw.
Die Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis liegt teilweise beim Bürgerbüro und teilweise beim Landratsamt. Über Einzelheiten können Sie sich gerne bei der Stadt Dachau im Bürgerbüro erkundigen.
Ansprechpartner:
| Beate Boll | Tel.: 08131 - 75245 | Bürgerbüro, Pfarrstraße 2 |
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| E-Mail: buergerbuero@dachau.de | Fax: 08131 - 7544333 |
| Karina Unruh | Tel.: 08131 - 75313 | Bürgerbüro, Pfarrstraße 2 |
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| E-Mail: buergerbuero@dachau.de | Fax: 08131 - 7544333 |









