Hilfe für in Not geratene Bürger/ Obdachlosenunterbringung in Dachau
Die Stadt Dachau ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Dazu gehört bei Verlust der bisherigen Wohnung auch die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft.
Wir verfügen zu diesem Zweck über mehrere städtische Unterkunftsanlagen sowie über einige von privat angemietete Objekte.
Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein (z. B. wegen einer fristlosen Kündigung oder einer Räumungsklage), so melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung, damit wir gemeinsam versuchen können, für Sie noch rechtzeitig eine anderweitige Wohnung zu beschaffen. Dazu gehört auch die Antragstellung zur Vormerkung für eine Sozialwohnung.
Für Einzelpersonen sind aktuell vor allem Mehrbettzimmer vorhanden, in die keine eigenen Möbel mitgebracht werden dürfen. Für Familien existieren mehrere einfache Wohneinheiten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Dateidownload:
Satzung über die Benutzung der Unterkunftsanlagen der Stadt Dachau (PDF-Datei, 48,31 KB)
Satzung der Stadt Dachau über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (PDF-Datei, 31,44 KB)
Ansprechpartner:
| Karin Arnold | Tel.: 08131 - 75312 | Rathaus II, Zi. 111 |
|---|---|---|
| E-Mail: ordnungsamt@dachau.de | Fax: 08131 - 7544180 |
| Inge Forster-Hauß | Tel.: 08131 - 75314 | Rathaus II, Zi. 112 |
|---|---|---|
| E-Mail: ordnungsamt@dachau.de | Fax: 08131 - 7544180 |
| Markus Roth | Tel.: 08131 - 75311 | Rathaus II, Zi. 112 |
|---|---|---|
| E-Mail: ordnungsamt@dachau.de | Fax: 08131 - 7544180 |









