Schneiden von Hecken, Sträuchern und Ästen von Bäumen
Aus Gründen der Verkehrssicherheit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken darauf zu achten, regelmäßig Anpflanzungen aller Art auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Insbesondere auch für Rad- und Gehwegbenutzer muss die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Deshalb gilt die Vorschrift nicht nur entlang von öffentlichen Straßen, sondern auch an Privatstrassen- und wegen.
Kommen die Verantwortlichen dieser Verpflichtung nicht im angemessenen Zeitraum nach, so kann die Stadt Dachau dies als Ersatzvornahme tätigen, welche dann in Rechnung gestellt wird.
Ansprechpartner:
| Melanie Salvamoser | Tel.: 08131 - 75294 | Rathaus II, Zi. 106 |
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| E-Mail: ordnungsamt@dachau.de | Fax: 08131 - 7544180 |









