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Politik & Verwaltung


Überblick über die wichtigsten Standesamtsgebühren

Die Gebühren, die vom Standesamt erhoben werden, sind im Kostengesetz geregelt (Art. 6 Abs. 1 KG in Verbindung mit der jeweiligen Tarif-Nr. des Kostenverzeichnisses; Auslagen werden nach Art. 10 KG erhoben). Weitere Gebühren können Sie bei uns erfragen. Gerne geben wir Ihnen darüber auch telefonisch Auskunft.

 


Erteilung einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch/register, Heiratsbuch oder Eheregister, Sterbebuch/register
10,--€

Anmeldung zur Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
50,-- € zusätzlich 20,--€ je beteiligten ausländischen Staatsangehörigen


Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts
70,--€ Zusatzgebühr


Vornahme einer Eheschließung vor einem anderen als für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt
40,--€

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Eheschließung  50,-- €; zusätzlich 20,-- € mehr je ausländischen Staatsangehörigen

Namensrechtliche Erklärungen nach der Eheschließung, Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
25,-- €

Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt
mindestens 25,--€



 
 

Ansprechpartner:

Standesamt
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Telefon: 08131 - 75210
Fax: 08131 - 7544144
E-Mail: standesamt@dachau.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr.

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