Bürger­versammlungen

Bürgerversammlungen 2024

Die alljährlichen Bürgerversammlungen der Stadt Dachau sind ein bedeutender Baustein des demokratischen Miteinanders – herzliche Einladung auch im Jahr 2024 an alle Bürgerinnen und Bürger!

  • Donnerstag, 07.03. im Gasthaus Liegsalz für Pellheim, Lohfeld, Assenhausen, Pullhausen und Viehhausen;
  • Mittwoch, 13.03. im Ludwig-Thoma-Haus für die Altstadt, Udlding sowie Webling und Mitterndorf;
  • Mittwoch, 20.03. im Adolf-Hölzel-Haus für Dachau-Ost und Augustenfeld;
  • Mittwoch, 24.04. im ASV-Theatersaal für Dachau-Süd und Dachau-Himmelreich;
  • Dienstag, 30.04. im Schützen- und Dorfgemeinschaftshaus Etzenhausen für den Stadtteil Etzenhausen.

Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr.

Oberbürgermeister Florian Hartmann gibt zunächst einen Bericht zum vergangenen Jahr sowie zu aktuellen städtischen Themen und Projekten. Anschließend stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt: Sie können Wünsche, Anregungen und konstruktive Kritik zu städtischen Angelegenheiten äußern. Oberbürgermeister Hartmann und leitende Angestellte der Stadtverwaltung beziehen dazu gern Stellung.

Die Stadt Dachau freut sich über zahlreiches Erscheinen und aktive Beteiligung an ihren Bürgerversammlungen 2024!

Im Überblick: Dachauer Bürgerversammlungen

Der Oberbürgermeister informiert jährlich im Rahmen von fünf Bürgerversammlungen über städtische Angelegenheiten im abgelaufenen Jahr bzw. über die Ziele des laufenden Jahres.

Die Bürgerversammlungen finden in der Regel im Frühjahr statt.

Die Bürger haben das Recht, Anliegen oder Beschwerden zu städtischen Angelegenheiten (also z.B. nicht zu Mietangelegenheiten der städtischen Wohnbau GmbH etc.) vorzubringen.

In der Bürgerversammlung können Empfehlungen an die städtischen Gremien beschlossen werden, die dann innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln sind.

Nach Art. 18 Abs. 2 der Gemeindeordnung besteht auch die Möglichkeit, aus der Bürgerschaft eine Bürgerversammlung zu beantragen, die dann innerhalb von drei Monaten einberufen werden muss, wenn dies von mindestens 2,5 v.H. der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wurde.

Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben aber selbstverständlich auch außerhalb von Bürgerversammlungen die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder persönlich an den Oberbürgermeister bzw. die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung mit Anliegen und Beschwerden zu wenden.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.1 Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 218

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau