Ehrungen

Ehrungen

Vom Stadtrat wurden folgende kommunale Ehrungen festgelegt:

Ehrenbürgerschaft

Verleihung an Persönlichkeiten, die sich über einen langen Zeitraum herausragende Verdienste um die Stadt Dachau erworben haben.

Die Ehrenbürgerwürde wurde erstmalig 1856 in Dachau verliehen, seither an insgesamt 12 Persönlichkeiten.
Träger der Ehrenbürgerschaft

Goldener Ehrenring

Der Goldene Ehrenring wird seit 1966 verliehen. Insgesamt erhielten diese Auszeichnung bisher 25 Persönlichkeiten. Nach der Satzung für den Goldenen Ehrenring können Bürger geehrt werden, die sich um das kulturelle oder gemeindliche Wohl der Stadt besonders verdient gemacht haben. In besonderen Ausnahmefällen kann der Ehrenring auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die außerhalb Dachaus wohnen, wenn deren Verdienste für die Stadt Dachau dies rechtfertigen.

Goldene Bürgermedaille

Im Jahr 1988 wurde bei der Stadt Dachau die Bürgermedaille in Gold geschaffen, über deren Verleihung jeweils der Stadtrat entscheidet.

Die Goldene Bürgermedaille sollte pro Jahr im Schnitt nur einmal an eine verdiente Persönlichkeit vergeben und insgesamt nur an 20 lebende Träger verliehen werden.

Bisher wurde sie an 20 Personen verliehen. 

Silberne Bürgermedaille

Diese wird seit 1968 im Rahmen der alljährlichen Bürgerehrung im Dezember jedes Jahres an Persönlichkeiten verliehen, die aufgrund ihrer besonderen und langjährigen ehrenamtlichen Verdienste im Stadtgeschehen von Vereinen und Institutionen vorgeschlagen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt jedes Jahr etwa sieben Vereine oder Institutionen aus, die ihrerseits einen Vorschlag einbringen können.

In Einzelfällen wird die Silberne Bürgermedaille auch außerhalb der Bürgerehrung für besondere Verdienste in ehrenamtlicher Tätigkeit verliehen.

Dies ist zum Beispiel der Fall bei der städtischen Sportlerehrung, bei der einer Persönlichkeit, die sich besonders um den Sport verdient gemacht hat, geehrt wird.

Städtische Sportlerehrung

Sportmannschaften von Dachauer Sportvereinen werden geehrt, wenn sie eine offizielle bayerische oder höhere Meisterschaft erreichten. Sie werden außerdem eingeladen, wenn sie in eine Spielklasse aufstegien, die mindestens ganz Bayern umfasst. Mannschaften von auswärtigen Sportvereinen können nicht berücksichtigt werden, auch wenn einzelne Mannschaftsmitglieder in Dachau wohnen.

Einzelsportler von Dachauer Sportvereinen werden eingeladen, wenn sie mindestens eine offizielle Bayerische Meisterschaft (1. Platz), Süddeutsche Meisterschaft (1. Platz) oder Deutsche Meisterschaft (1. Platz) errungen haben. Sie werden ferner geehrt, wenn sie an einer offizielen Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Olympischen Spielen, Paralympics oder Special Olympics teilgenommen haben. Geehrt werden auch Einzelsportler, die nicht Mitglieder eines Dachauer Sportvereins, sondern eines auswärtigen Sportvereins sind, aber in Dachau ihren Hauptwohnsitz haben.

Als offiziele Meisterschaften zählen nicht Behördenmeisterschaften, Polizeimeisterschaften, Schülermeisterschaften, Hochschulmeisterschaften, Ranglistenturniere, einzelne größere internationale Turniere etc.

Die Stadt behält sich Ausnahmen vor, u. a. die Ehrung von Spitzensportlern im Profibereich, wenn diese den Namen Dachau vertreten und in einem Verein oder Studio in Dachau trainieren.

Vorschläge bzw. Stellungnahmen zu Vorschlägen für Ehrungen des Bundes und des Landes

Die Stadt nimmt zu Ehrungsvorschlägen, die in der Regel vom Landratsamt Dachau an die Stadt gegeben werden Stellung und schlägt in geeigneten Fällen auch Persönlichkeiten für Ordensverleihungen des Bundes (Verdienstmedaille, Verdienstkreuz etc.) sowie des Landes (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Ehrung für besondere soziale Verdienste) vor.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.1 Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 218

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau