Informationen über Ausweise für Handelsvertreter

Info über Ausweise für Handelsvertreter

Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von Handelsvertretern beantragt werden, die an Einsatzorten in Dachau auf ein oder mehrere Fahrzeuge zwingend angewiesen sind, weil zum Beispiel mehrere Koffer zu transportieren sind. Über die Erteilung einer Genehmigung wird aber stets nach einer Einzelfallprüfung entschieden.

Wer stellt den Antrag?

Der formlose Antrag wird durch die Firma selbst (das ist das Unternehmen, der Betrieb oder der Auftraggeber) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzureichen sind Fotokopien

  • der Gewerbeanmeldung
  • des Kfz-Scheines jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird einschl. der technischen Daten der Fahrzeuge

Erforderlich ist auch eine Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus der Gewerbeanmeldung ersichtlich ist.

Welche Kosten fallen an?

Die Gebühr wird je Antrag wie folgt festgesetzt:

  • je Parkausweis (max. 2 Kennzeichen): 150,00 Euro
  • Umschreibung (Ändern, Löschen oder Hinzufügen eines Kennzeichens in einem gültigen Ausweis): 10,00 Euro je Ausweis 

Wo darf geparkt werden?

Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Parkscheibenbereichen und gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Gehweges.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.4 Ordnungsamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus II,Zi. 106

Augsburger Straße 1
85221 Dachau

Rathaus II der Stadt Dachau