Vorübergehendes Halteverbot

Vorübergehendes Halteverbot

Sie müssen in einer verparkten Straße für einen Möbelwagen, für ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug oder für einen anderen Zweck eine freie Anfahrtszone schaffen ? Hierfür müssen Halteverbotsschilder aufgestellt werden.

Rechtslage

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung (= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat. Straßenverkehrsbehörde für Dachau ist das Ordnungsamt. Sie beantragen diese Genehmigung per E-Mail oder Post, mit dem Formular, das Sie hier herunterladen können.

Was Sie sonst noch wissen müssen

Die Haltverbotszeichen sind spätestens 96 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages - mindestens 3 Wochen vorher - ist deshalb erforderlich. Die Verkehrszeichen selbst können von der Stadt Dachau nicht zur Verfügung gestellt werden.

Es gibt aber in Dachau und Umgebung eine Reihe von Firmen, die für den Verleih und die Aufstellung der Verkehrszeichen ihre Dienste anbieten. Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Unternehmen.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.4 Ordnungsamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus II,Zi. 106

Augsburger Straße 1
85221 Dachau

Rathaus II der Stadt Dachau