Sämtliche Fragen zur räumlichen Entwicklung (Siedlung, Verkehr, Naturraum) werden von uns bearbeitet.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden auch städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) sowie Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (§ 12 BauGB) vorbereitet. Die dabei zu beachtenden Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung finden Sie hier.
Darüber hinaus ist das Sachgebiet Stadtplanung Ansprechpartner für Fragen zur Stadtgestaltung und für Fachplanungen, wie z.B. Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn AG. Zudem werden Satzungen des Baugesetzbuches (§§ 34, 35) erarbeitet.
Verwaltungsintern obliegt dem Sachgebiet Stadtplanung die Federführung für das geographische Informationssystem. Karten und Pläne zur Entscheidungsfindung werden rathausweit zur Verfügung gestellt. Alle grundlegenden planerischen Daten (beispielsweise die digitale Flurkarte, Luftbilder, überörtliche Planungen oder der Stadtplan) werden hier vorgehalten und gepflegt.