Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts haben die Kommunen alle fälligen Einnahmen rechtzeitig einzuziehen.

Auch die Stadt Dachau leitet deshalb bei allen nach Fälligkeit noch offenen Beträgen zeitnah das Mahnverfahren ein.

Bei Zahlungsverzug entstehen i. d. R. Mehrkosten für den Zahlungspflichtigen in Form von Mahngebühren (aufgrund der Kostensatzung der Stadt Dachau) und Säumniszuschlägen (aufgrund der Abgabenordnung). 

Mahngebühren

 

offener Betrag

Mahngebühr

bis

499,99 € 5,00 €

bis

999,99 € 10,00 €
bis 2999,99 € 15,00 €
bis 4.999,99 € 25,00 €
bis 9.999,99 € 50,00 €
bis 14.999,99 € 100,00€
ab 15.000,00 € 150,00 €

Säumniszuschläge

1% des rückständigen – auf 50 € nach unten abgerundeten – Betrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis ab dem Fälligkeitstag.

Werden offene Forderungen auch nach einer Mahnung noch nicht bezahlt, so sind wir in letzter Konsequenz gezwungen, die Zahlungsrückstände im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben.

Abgesehen von dem Ziel, alle der Stadt Dachau zustehenden Einnahmen möglichst umfassend einzuziehen, ist die vollständige Ausschöpfung aller Vollstreckungsmöglichkeiten auch im Sinne derjenigen Zahlungspflichtigen, welche ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich und in voller Höhe nachkommen.