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Behindertenbeauftragter der Großen Kreisstadt Dachau

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat die Stadt Dachau einen Beauftragten zur Beratung des Stadtrates und der Stadtverwaltung in Fragen der Behindertenpolitik bestellt. Für dieses Amt hat der Stadtrat Jörk Kohler bestellt.

Das Amt des Behindertenbeauftragten wird als kommunales Ehrenamt ausgeführt. Der Amtsinhaber ist unabhängig und weisungsungebunden.

Der Behindertenbeauftragte wird bei allen Entscheidungen der städtischen Gremien beteiligt, die sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken. Im Familien- und Sozialausschuss hat er nach Maßgabe der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates ein Anhörungsrecht.

Aufgrund eines Personalwechsels des Behindertenbeauftragten im Frühjahr 2026 gibt es aktuell noch keine Sprechzeiten und Kontaktadresse. Dies wird bald behoben.


Die aktuelle Satzung finden Sie unter Stadtrecht – Große Kreisstadt Dachau.

Behindertenbeauftragter der Stadt Dachau

Bürozeiten in der Regel Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Bei eventuellen weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt Dachau unter der Telefonnummer 08131/75-1942.