Schulen

Schulen in Dachau

Die Stadt Dachau ist Sachaufwandsträger für die derzeit 4 Grundschulen und 2 Mittelschulen.

Schulgebäude mit Baum auf dem Vorplatz

Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Dachau unter anderem verantwortlich für die Ausstattung der Schulräume mit der notwendigen Möblierung, die Bereitstellung der Mittel für Lehr- und Unterrichtsmittel sowie den Unterhalt und Erhalt der Schulgebäude.

Für alle übrigen im Stadtgebiet befindlichen weiterführenden und privaten Schulen ist das Landratsamt Dachau als Sachaufwandsträger zuständig.

Schulentwicklungsplan

Um eine möglichst gute Versorgung und Ausstattung der Grund- und Mittelschulen sicherstellen zu können, hat der Stadtrat Ende 2015 einen Schulentwicklungsplan verabschiedet. Dieser stellt eine Leitlinie für die künftige Schulpolitik dar. Ziel des Plans ist die Sicherung der hohen Qualität des schulischen Angebots, Planungssicherheit für die einzelnen Schulen und die Stadt sowie ein Überblick über die Kosten. Der aktuellen Schulentwicklungsplan steht Ihnen zum Download bereit:

    Schülerbeförderung

    Grund- und Mittelschulen

    Die Große Kreisstadt Dachau ist für die Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler von Grund- und Mittelschulen zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig.

    Besucht das Schulkind eine andere Schule (z.B. Realschule, Gymnasium, Berufsschule, Förderschule) wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Dachau.

    Weitere Informationen zu allgemeinen Voraussetzungen, Wahl des Beförderungsmittels, Antragsverfahren und Kostenerstattung entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Schülerbeförderung“.
     

    Gastschulbesuch

    Grund- und Mittelschulen

    Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das bedeutet, es ist grundsätzlich die Grund-/Mittelschule zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Gemäß Art. 43 Abs. 1 S. 1 BayEUG kann auf Antrag der Erziehungsberichtigten aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule in einem anderen Sprengel gestattet werden. Zwingende persönliche Gründe könnten z. B. Umzug in laufenden Schuljahr oder Betreuungspersonen bzw. Hortplätze im Gastschulsprengel sein.

    Dieser Antrag muss bei der Stadt Dachau eingereicht werden.

    Bei Gastschulverhältnissen besteht keine Beförderungspflicht.

    Für alle weiteren Schulen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.

    Ansprechpartner:

    Sachbearbeitung

    Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales, Sport

    Abteilung 4.1 Schule, Kinderbetreuung, Soziale Einrichtungen, Sport

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
    • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

    Rathaus I,Zi. 209

    Konrad-Adenauer-Straße 2-6
    85221 Dachau

    Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau