Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – erhalten eine erweiterte Förderung.
Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
Mit der Verlängerung der Corona-Hilfen einher geht eine großzügige Verlängerung der Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus bis 31.3.2022 und für die Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) bis zum 31.12.2022.
Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hier geht's zur Pressemittelung von Peter Altmaier zur Verlängerung der Corona-Hilfen.