
Die Stadt Dachau weist darauf hin, dass es ab 01.01.2024 Veränderungen im Pass- und Ausweisrecht geben wird. Die Gebühr für Reisepässe wird ab 01.01.2024 von 60 € auf 70 € erhöht. Personen, die noch einen Reisepass mit der geringeren Gebühr beantragen möchten, können sich dazu zeitnah einen Termin im Bürgerbüro buchen.
Auch für Familien mit Kindern wird es eine wichtige Neuerung geben: zum 31.12.2023 werden Kinderreisepässe abgeschafft. Ab 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Allerdings kann der Pass vorzeitig ungültig werden, wenn sich das Aussehen des Kindes sehr verändert. In diesem Fall ist ein neuer Pass zu beantragen. Ab dem 01.01.2024 können Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland reisen, entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Die Kosten hierfür sind höher als für einen Kinderreisepass, allerdings sind diese Dokumente für unter 24-Jährige in der Regel sechs Jahre gültig.
Das Bürgerbüro verfügt noch über einen Restbestand an Kinderreisepässen. Eltern, die noch einen Kinderreisepass beantragen möchten, können sich zeitnah einen Termin buchen und mit dem Kind im Bürgerbüro vorsprechen.
Bei Fragen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften steht das Bürgerbüro unter 08131 / 75 300 oder 75 316 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de gern zur Verfügung.