Aufgrund einer bundesweiten Grundsteuerreform zum 01.01.2025 musste die Stadt Dachau die Grundsteuer-Hebesätze ändern. Mit der Festlegung neuer Hebesätze beabsichtigt die Stadt, das geplante Grundsteueraufkommen auf bisheriger Höhe stabil zu halten.
Der Dachauer Stadtrat hat am 12.11.2024 neue Grundsteuer-Hebesätze beschlossen, gültig ab dem 01.01.2025:
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 380 v. H.
- Grundsteuer B (bebaute Grundstücke): 430 v. H.
Die Stadtkämmerei plant den Versand der insgesamt ca. 21.000 Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer in der ersten Dezemberhälfte. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von einem wert- auf einen flächenbezogenen Maßstab kann es zu teilweise sehr deutlichen Änderungen des individuellen Steuerbetrags kommen. Grund dafür sind die vom Finanzamt Dachau neu festgesetzten individuellen Grundsteuer-Messbeträge. Diese basieren auf den Erklärungen der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt.
Die Stadt Dachau rät Ihnen: Prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Stimmen die Angaben der Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Dachau.
Gut zu wissen zur Grundsteuerreform:
- Durch reformbedingt vom Finanzamt neu festgesetzte individuelle Grundsteuer-Messbeträge kommt es teilweise zu erheblichen Änderungen der Grundsteuerpflicht.
- Die Stadt Dachau ist an die Feststellungen des Finanzamts gebunden. Einwände können nur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
- Zudem können Fälle auftreten, in denen das Finanzamt der Stadt Dachau bereits vollzogene Eigentümerwechsel noch nicht mitgeteilt hat. Sollten Sie also gar nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstückes sein, bitten wir Sie um Ihre Rückmeldung.
- Grundsteuern werden zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Falls Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, diesen entsprechend anzupassen.
- Einfacher geht es per Abbuchungsermächtigung („SEPA-Lastschriftmandat“). Das Formular dazu erhalten Sie online hier oder bei der Stadtkasse im Rathaus.