Anerkennung der Vaterschaft

Anerkennung der Vaterschaft

Falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann die Anerkennung der Vaterschaft durch das Standesamt beurkundet werden.

Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Zur Vaterschaftanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Es ist also erforderlich, dass Sie beide zu uns ins Standesamt kommen.

Bitte bringen sie zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung Ihre Personalausweise (bei ausländischen Staatsangehörigen den Reisepass) und eine Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde des Vaters mit.

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung bitten wir Sie, einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Geburtenbüros zu vereinbaren.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.6 Standesamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 301

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau