Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Außenfassade der St. Jakobskirche in Dachau mit Kirchturm

Wir bitten um Verständnis, dass Kirchenaustritte derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sind!

 

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim zuständigen Wohnsitzstandesamt entgegengenommen.

Die Austrittserklärung wird dabei vom Standesbeamten beurkundet und ist daher grundsätzlich persönlich zu erklären.

Soll die Erklärung durch einen Vertreter abgegeben werden, so muss dieser dafür eine schriftliche Vollmacht des Austrittswilligen vorlegen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der notariellen Beglaubigung.

Für die Beurkundung des Kirchenaustritts ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Die Verwaltungskosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 25,00 € zuzüglich 10,00 € für die Anfertigung einer Niederschrift über die Austrittserklärung.

Ansprechpartner