Auskunfts- und Übermittlungs­sperren

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass über Ihre Daten keine Auskünfte erteilt werden.

weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Eintragung einer Sperre kann bei persönlicher Vorsprache sofort erfolgen.

Wenn Sie die Eintragung einer Übermittlungssperre online beantragen, wird diese innerhalb von 2-3 Werktagen eingerichtet.

Gebühren & Zahlungsmöglichkeiten

Die Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Online-Beantragung & Links

Eine Online-Beantragung ist nur für die Übermittlungssperren möglich:

Online-Antrag Übermittlungssperre

Für die Eintragung einer Auskunftssperre verwenden Sie bitte das Formular oder melden Sie sich persönlich im Bürgerbüro.

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten

Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.

Alternativ können Sie mit folgendem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Rückrufservice Bürgerbüro

Abteilung 1.5 Bürgerbüro

Hauptamt

Leitung: Frau Boll

Stellvertretung: Frau Hein

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung

Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr

Online-Terminvereinbarung
Rückrufservice Bürgerbüro

Bürgerbüro Stadt Dachau

Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Bürgerbüro der Stadt Dachau