Die Stadt Dachau ist für die Erhebung von folgenden Steuern zuständig:
Die Stadt Dachau ist für die Erhebung von folgenden Steuern zuständig:
| 2017 bis 2021 | ab 2022 |
| 350 v. H. | 370 v. H. |
Für die Festsetzung der Grundsteuerzahlung an die Stadt Dachau ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag maßgebend, der mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt Dachau an die Grundsteuerpflichtigen weitergegeben wird.
Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Beginn eines Kalenderjahres. Dies besagt, dass sich die Höhe der Grundsteuer ausschließlich nach den Besitzverhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres richtet. Änderungen bezüglich der Eigentumsverhältnisse im laufenden Jahr können daher erst mit dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt werden.
Sofern Sie keine Jahreszahlung vereinbart haben, ist die Grundsteuer in vier Raten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig. Die im Bescheid festgesetzten Fälligkeiten gelten auch in den darauffolgenden Kalenderjahren, soweit sie nicht in der Zwischenzeit durch neue Bescheide ersetzt wurden.
Um einen fälligen Steuertermin nicht zu verpassen, möchten wir Ihnen empfehlen, sich dem Abbuchungsverfahren anzuschließen.
Hebesätze
| 2018 bis 2021 | 2022 bis 2024 | ab 2025 | |
| Grundsteuer A | 300 v. H. | 320 v. H. | 380 v. H. |
| Grundsteuer B | 330 v. H. | 350 v. H. | 430 v. H. |
Beratung in speziellen Fragen
Widersprüche gegen die Festsetzung sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Steuerabteilung der Stadt Dachau einzulegen.
Wir stehen Ihnen gern für Auskünfte über Ihre Steuerpflicht betreffenden Fragen zur Verfügung.
Informationen zur aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Dachau (gültig seit 01.01.2017)
Hundehalter im Gebiet der Großen Kreisstadt Dachau werden für jeden Hund ab dem Folgemonat der Aufnahme steuerpflichtig, bei Zuwachs durch eine selbst gehaltene Hündin erst mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund vier Monate alt geworden ist.
Der Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Zuzug bzw. im Falle des Zuwachses nach Erreichen des vierten Lebensmonats bei der Stadt angemeldet werden und erhält eine Hundesteuermarke.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 60 € jährlich.
Die Hundesteuer für Kampfhunde beträgt 996 € jährlich. Dieser Steuersatz reduziert sich auf 240 € jährlich, sobald für den Hund mit einem sog. Negativzeugnis nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Eine Übersicht zu den betroffenen Hunderassen und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten unseres Ordnungsamtes unter der Rubrik Haltung gefährlicher Tiere.
Bei unterjähriger An- bzw. Abmeldung erfolgt eine nach Kalendermonaten anteilige Berechnung des jeweils maßgebenden Steuersatzes.
Informationen zum Thema Hundesteuermarke oder Hundesteuerbefreiung bzw. Ermäßigung, können Sie der aktuell geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Dachau entnehmen:
Satzungen der Stadt Dachau in alphabetischer Reihenfolge
Bei Fragen zu anderen Steuerarten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für Fragen bezüglich des Zahlungsverkehrs steht Ihnen die Stadtkasse zur Verfügung.
Abteilung 3.1 Finanzen und Steuern
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