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Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der als Nachweis darüber dient, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Sie können von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen aufgefordert werden, ein Führungszeugnis vorzulegen.
Das Führungszeugnis wird automatisch in drei Sprachen erstellt (französisch, englisch und deutsch).
Bürger, die mit Hauptwohnsitz in Dachau gemeldet sind, können das Führungszeugnis im Bürgerbüro beantragen. Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument mit. Für die verschiedenen Führungszeugnisarten sind teilweise weitere Unterlagen notwendig. Bitte lesen Sie die Informationen im nächsten Absatz.
Eine Online-Beantragung ist nur mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder eAt’s direkt über die Seite des Bundesamts für Justiz möglich. Sie können online nur ein privates, europäisches oder behördliches Führungszeugnis beantragen. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist online nicht möglich.
Wenn Sie ein Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigen, wird Ihnen dieses direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesendet.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Das Bürgerbüro benötigt folgende Angaben: die genaue Anschrift der empfangenden Behörde, den Namen eines Ansprechpartners sowie den Verwendungszweck
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt zu diesen haben. In der Regel benötigen auch ehrenamtliche Übungsleiter ein solches Führungszeugnis.
Für die Beantragung muss eine schriftliche Bestätigung der Stelle (Sportverein, Arbeitgeber), die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorgelegt werden
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Ehrenamtliche haben die Wahl, ob sie dem Verein/Träger ihr Führungszeugnis im Original oder in Form einer von der Wohnsitzgemeinde ausgestellten Negativbescheinigung vorlegen.
Nach Kenntnis der Stadt Dachau gibt es weder in §72a SGB VIII noch in §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) noch in anderen rechtlichen Vorschriften eine Rechtsgrundlage, dass ein Verein/Träger die Einsichtnahme in das Original erweiterte Führungszeugnis verweigern kann und stattdessen die Vorlage einer von der Wohnsitzkommune ausgestellten Negativbescheinigung verlangen kann.
Beantragung Negativbescheinigung:
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer für ein europäisches Führungszeugnis beträgt ca. 4-5 Wochen.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.
Eine Gebührenbefreiung ist in folgenden Fällen möglich:
Die Gebühr kann nur in bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten des Bürgerbüros bezahlt werden. Eine Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren oder die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Eine Online-Beantragung ist nur mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder eAt’s direkt über die Seite des Bundesamts für Justiz möglich. Sie können online nur ein privates, europäisches oder behördliches Führungszeugnis beantragen. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist online nicht möglich.
Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.
Alternativ können Sie mit dem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Telefon sowie beim Besuch des Bürgerbüros zu ersparen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Rückrufservices an.
Bitte teilen Sie uns hierfür die im Kontaktformular abgefragten Informationen mit, sowie eine kurze Schilderung Ihres Anliegens.
Die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros setzen sich mit Ihnen umgehend in Verbindung (Montag – Freitag).
Wenn es sich bei ihrem Anliegen um einen Terminvergabe handelt, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Terminbuchung. Der Rückrufservice ist für andere Anfragen und Auskünfte vorgesehen.
Hauptamt: Abteilung 1.5 Bürgerbüro
Leitung: Frau Boll
Stellvertretung: Frau Hein
Öffnungszeiten
Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung
Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr
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