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Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Dachau unter anderem verantwortlich für die Ausstattung der Schulräume mit der notwendigen Möblierung, die Bereitstellung der Mittel für Lehr- und Unterrichtsmittel sowie den Unterhalt und Erhalt der Schulgebäude.
Für alle übrigen im Stadtgebiet befindlichen weiterführenden und privaten Schulen ist das Landratsamt Dachau als Sachaufwandsträger zuständig.
Schulentwicklungsplan
Um eine möglichst gute Versorgung und Ausstattung der Grund- und Mittelschulen sicherstellen zu können, hat der Stadtrat Ende 2015 einen Schulentwicklungsplan verabschiedet. Dieser stellt eine Leitlinie für die künftige Schulpolitik dar. Ziel des Plans ist die Sicherung der hohen Qualität des schulischen Angebots, Planungssicherheit für die einzelnen Schulen und die Stadt sowie ein Überblick über die Kosten. Der aktuellen Schulentwicklungsplan steht Ihnen zum Download bereit:
In allen schulischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Sekretariate der Schulen.
Für alle Schulen trifft zu, dass außerhalb der Ferienzeiten die Sekretariate in der Regel von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt sind.
In allen Fragen, die den Sachaufwand für Schulen im Stadtgebiet betreffen, steht Ihnen die unten genannten Personen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gerne vereinbaren wir auch Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Sie können einen Zuschuss von 50 € beantragen, wenn ihre Familie – in der Stadt Dachau wohnt – Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen für Asylbewerber oder zum Lebensunterhalt bekommt – und Ihr Kind in die 1. Klasse der Grundschule kommt
Hier können Sie nachschauen, in welche Grundschule Ihr Kind gehen wird.
In allen schulischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Sekretariate der Schulen.
Für alle Schulen trifft zu, dass außerhalb der Ferienzeiten die Sekretariate in der Regel von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt sind.
In allen Fragen, die den Sachaufwand für Schulen im Stadtgebiet betreffen, steht Ihnen die unten genannten Personen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gerne vereinbaren wir auch Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Empfehlung für den Schulbesuch an den Gymnasien im Landkreis Dachau für das Schuljahr 2025/2026
Informationen zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) mit der 13. Jahrgangstufe sowie die Errichtung der zwei neuen Gymnasien in Karlsfeld und Röhrmoos für das Schuljahr 2025/2026 mit Empfehlung für den Schulbesuch an den Gymnasien des Landkreises Dachau
Grund- und Mittelschulen
Die Große Kreisstadt Dachau ist für die Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler von Grund- und Mittelschulen zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig.
Besucht das Schulkind eine andere Schule (z.B. Realschule, Gymnasium, Berufsschule, Förderschule) wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Dachau.
Weitere Informationen zu allgemeinen Voraussetzungen, Wahl des Beförderungsmittels, Antragsverfahren und Kostenerstattung entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Schülerbeförderung“.
Grund- und Mittelschulen
Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das bedeutet, es ist grundsätzlich die Grund-/Mittelschule zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gemäß Art. 43 Abs. 1 S. 1 BayEUG kann auf Antrag der Erziehungsberichtigten aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule in einem anderen Sprengel gestattet werden. Zwingende persönliche Gründe könnten z. B. Umzug in laufenden Schuljahr oder Betreuungspersonen bzw. Hortplätze im Gastschulsprengel sein.
Dieser Antrag muss bei der Stadt Dachau eingereicht werden.
Bei Gastschulverhältnissen besteht keine Beförderungspflicht.
Für alle weiteren Schulen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Weitere Schulen
Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales, Sport
Abteilung 4.3 Integration und Jugend
Öffnungszeiten
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