- Innenbereichssatzungen als Abgrenzungssatzungen, Festlegungs- bzw. Entwicklungssatzungen und Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzungen (geregelt in § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch).
- Außenbereichssatzungen (geregelt in § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch)
Sämtliche Fragen zur räumlichen Entwicklung (Siedlung, Verkehr, Naturraum) werden von uns bearbeitet. Hier werden die oftmals entgegenstehenden Zielvorstellungen bzw. Bedarfe der Stadtgesellschaft koordiniert und fortlaufend zu einer möglichst abgewogenen räumlichen Planung entwickelt.
Bei der informellen Planung werden vorbereitende Planungen zur zukünftigen Entwicklung von einzelnen Quartieren oder der gesamten Stadt mit ihren räumlichen Verflechtungen in die Umgebung bearbeitet – oftmals mit intensiver Einbindung der Bürgerschaft.
Im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) werden auch städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) sowie Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (§ 12 BauGB) vorbereitet. Die dabei zu beachtenden Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung finden Sie bei Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung.
Darüber hinaus ist die Stadtplanung Ansprechpartner für Fragen zur Stadtgestaltung und für Fachplanungen. Zudem werden Satzungen gemäß §§34 und 35 des Baugesetzbuches erarbeitet.
Mit dem geographischen Informationssystem (GIS) werden Karten und Pläne zur Entscheidungsfindung rathausweit zur Verfügung gestellt. Alle grundlegenden planerischen Daten (beispielsweise die digitale Flurkarte, Luftbilder, überörtliche Planungen oder der Stadtplan) werden hier vorgehalten und gepflegt.
Die Konzeption der Einführung eines Web-GIS und 3D-GIS ist in Vorbereitung.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und festzulegen.
Die Bauleitplanung wird unterteilt in die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan und die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne bzw. Satzungen.
Die Stadt stellt Bauleitpläne auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das „Aufstellungsverfahren“ ist im Baugesetzbuch detailliert geregelt. Dort ist im Regelfall eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die Bürgerbeteiligungsverfahren werden durch öffentliche Bekanntmachung angekündigt. Im Internetangebot der Stadt finden Sie diese Ankündigungen unter „Aktuelles & News“.
Alle Unterlagen zu laufenden Bürgerbeteiligungen sind im Bereich „Bürgerbeteiligung“ zu finden.
Die Baunutzungsverordnung ist eine ergänzende Regelung zum Baugesetzbuch. Kernpunkt der Regelungen ist die planerische Festlegung über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
Der Planzeichenverordnung können Sie entnehmen, welche Planzeichen (Darstellungen, Farben, etc.) in den Bauleitplänen üblicherweise verwendet werden.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.
Abteilung 5.1 Stadtplanung
Die Abteilung Tiefbau ist für die Planung und den Um-, Aus- und Neubau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der notwendigen Entwässerung zuständig.
Sie ist federführend bei der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und bei allgmeinen Verkehrsplanungen.
Die Erstellung von Verkehrsgutachten und die Unterbreitung von Vorschlägen für Problembereiche im Straßenverkehr gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.
Hierzu zählen z.B. Kreisverkehrsplätze, Umgestaltung von Kreuzungen, das Radwegenetz und Fußwegverbindungen.
Auch die Planung und Errichtung von notwendigen Hochwasserrückhaltungen gehören zum Zuständigkeitsbereich.
Hinzu kommen die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen und die Verwaltung des ca. 157 km langen Straßennetzes, von ca. 100 Brückenbauwerken, aller Gewässer 3. Ordnung und Sonderbauwerken.
Des weiteren werden Straßenmarkierungen im Zuge von Neubaumaßnahmen geplant und vollzogen.
Zum Schutz der Umwelt kommt der Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers eine sehr große Bedeutung zu. Die Straßenentwässerung erfolgt bisher weitgehend über Regenwasserkanäle bzw. Sickerschächte. Die Abteilung Tiefbau betreibt derzeit ein ca. 85 km langes Regenwasserkanalnetz, in dem das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen direkt dem Fließgewässer zugeführt wird.
Aus wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten wird nun vermehrt das Oberflächenwasser der Straßen und Plätze weitgehend über Entwässerungsmulden mit Oberbodenschicht bzw. über Rigolen versickert.
Abteilung 5.2 Tiefbau
Die Abteilung 5.3 ist in die drei Sachgebiete Haushalts- und Rechnungswesen, Stadtgrün und Umwelt sowie Stadtbauhof unterteilt.
Leitung: Herr Ladehof
Stellvertretung: Herr Tischer
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07.30 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr
Stadtgrün, Umwelt und Stadtbauhof
Otto-Hahn-Straße 3
85221 Dachau
Im Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen werden die Verwaltungstätigkeiten, die Kosten- und Leistungsrechnungen, Kalkulationen und die Abrechnungen von internen Aufträgen bearbeitet.
Stadtgrün, Umwelt und Stadtbauhof Haushalts- und Rechnungswesen
Leitung: Herr Ladehof
Stellvertretung: Frau Tietz
Das Sachgebiet Stadtgrün und Umwelt ist mit einem Team von ca. 60 MitarbeiterInnen für folgende Aufgaben zuständig:
Leitung: Herr Tischer
Stellvertretung: Herr Frost
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Im Sachgebiet Stadtbauhof wird mit einem Team von ca. 40 Mitarbeitern die Instandhaltung der städtischen Straßen und Gehwege, der Unterhalt der Gewässer, die Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen, der Winterdienst, die Planung, Wartung und Pflege der Verkehrstechnik, die Wartung und Reparatur der städtischen Fahrzeuge und Maschinen in der eigenen Werkstatt und mit der eigenen Schreinerei viele Holzarbeiten für städtische Gebäude und Ausstattungen durchgeführt.
Leitung: Herr Golder
Stellvertretung: N.N.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Stellen Sie bei der Autofahrt ein Schlagloch fest, fällt Ihnen auf einem städtischen Spielplatz eine Verunreinigung auf, entdecken Sie einen überfüllten Mülleimer oder Sie stellen sonstige Beanstandungen fest, können Sie uns diese bequem über den städtischen Mängelmelder mitteilen.
Gerne können Sie uns hierüber auch Ihre Anregungen mitteilen.
Abteilung 5.3 Stadtgrün, Umwelt und Stadtbauhof
Die Große Kreisstadt Dachau ist als Untere Bauaufsichtsbehörde sachlich und örtlich für alle Baugenehmigungsverfahren im Stadtgebiet Dachau zuständig.
In der Abteilung Bauaufsicht finden Sie eine kundenorientierte Beratung und kompetente Ansprechpartner für Fragen, die sich u.a. mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch, Städtebauförderungsgesetz, Denkmalschutzgesetz, um planungsrechtliche Beurteilung eines Grundstücks, Erschließung, Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigung, Gestaltung von Garagen und Stellplätzen befassen, um nur einen kurzen Überblick zu geben.
Weitere Aufgabenfelder betreffen die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen und Straßenwidmungen.
Um einen guten Service und qualitative Dienstleistung für die Dachauer Bürger und die Architekten anzubieten, wurden in der Baugenehmigungsbehörde zwei Arbeitsteams eingerichtet, die als kompetente Anlaufstelle für alle Fragen des Baugenehmigungsverfahrens zur Verfügung stehen.
Der Zuständigkeitsbereich der beiden Teams gliedert sich wie folgt:
Ausnahme:
In Belangen des Denkmalschutzes ist das Team-West für das gesamte Stadtgebiet zuständig.
Von der Bauberatung über Planannahme, technische-, Verwaltungs- und Verfahrensfragen bis zu Nachfragen zum Stand laufender Verfahren ist hiermit eine räumlich und personell klar benannte Anlaufstelle zuständig.
Ansprechpartner Bauberatung Team West
Rathaus I,Zi. 319
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau
Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr
sowie Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ansprechpartner Bauberatung Team Ost
Rathaus I,Zi. 316
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau
Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr
sowie Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Das Bauordnungsamt als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse und betreut das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (LfD) bei der Abhaltung der monatlichen Sprachtermine zur Bürgerberatung, holt bei Bauanträgen in betroffenen Bereichen die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein, ahndet Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften.
Zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben können die Bauaufsichtsbehörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Mitarbeiter der Baukontrolle haben in Ausübung ihres Amtes das Recht, Grundstücke und bauliche Anlagen auch gegen den Willen der Betroffenen zu betreten.
Der Bauantrag muss grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Die Erstschrift verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde, die Zweitschrift erhält der Antragsteller mit Bescheid über seinen Antrag zurück.
Bei baulichen Anlagen mit Arbeitsstätten mit einem höheren Gefährdungspotential ist gemäß §2 Satz 2 BauVorlV eine weitere Ausfertigung vorzulegen, die die Bauaufsichtsbehörde an das Gewerbeaufsichtsamt der zuständigen Regierung weiterleitet.
Anträge auf Genehmigung einer Werbeanlage (soweit sie nicht gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 Nr. 6 BayBO verfahrensfrei ist) sind Anträge auf Baugenehmigung, weil Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO Werbeanlagen legal auf bauliche Anlagen definiert.
Hinweis:
Entwässerungspläne sind bei den Stadtwerken Dachau einzureichen.
Erforderliche Unterlagen:
Einen kleinen Auszug haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Um Sie als Bauherr zu unterstützen, welche Unterlagen Sie für einen Bauantrag/Vorbescheid benötigen, haben wir Ihnen eine Checkliste zur Vorprüfung des Bauantrags zusammengestellt.
Bitte beachten Sie:
Für die Heizöltanks im Stadtgebiet Dachau ist das Landratsamt Dachau zuständig.
Bitte senden Sie zukünftig Ihre Prüfberichte an die Mail-Adresse:
Für weitere Informationen kommen Sie mit nachfolgendem Link direkt zum Landratsamt Dachau:
Abteilung 5.4 Bauordnung – Kommunales Baurecht
Im Sachgebiet Hochbau werden die stadteigenen Neubauten und Umbaumaßnahmen vorbereitet, geplant, betreut und durchgeführt.
Hier werden alle Ausschreibungen und Vergaben von Planungs- und Bauleistungen geleitet.
Die Abteilung ist Bauherrenvertreter für die Stadt und übernimmt die Aufgaben der Projektleitung und Projektsteuerung.
Die technische Betreuung der Baumaßnahmen erfolgt bis zur Übergabe der Bauwerke an den Nutzer bzw. an die Abteilung Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Die Abteilung Hochbau ist für die fachtechnische Bauherrenvertretung bei Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen verantwortlich, die die Große Kreisstadt selbst durchführt und haushaltsrechtlich abwickelt. Dies sind im Wesentlichen Stadteigene Bildungs- und Erziehungseinrichtungen wie Grund- und Mittelschulen, aber auch Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Mittagsbetreuungseinrichtungen, sowie Sportstätten. Verwaltungsgebäude für städtische Mitarbeiter fallen unter den Nutzungsbereich städtische Einrichtungen.
Wenn Planungs- und Bauleistungen vergeben werden, so werden die Verträge über die Abteilung Hochbau abgeschlossen.
Von der Abteilung Hochbau werden aber auch selbst Planungsleistungen aller Leistungsphasen nach HOAI und darüber hinaus durchgeführt. So werden zum Beispiel erste Machbarkeitsuntersuchungen durchgeführt und die Kosten für die Planung und Bauleistung ermittelt.
Für mögliche Baumaßnahmen und bei Durchführung findet in eventueller Zusammenarbeit mit den Architekten und Ingenieurbüros für bautechnische Fragen Beratung für Ausschüsse und Nutzer statt.
Der Gestaltungspreis der Stadt Dachau wird für herausragende und beispielgebende Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen verliehen, die einen guten Beitrag zur Stadtbildpflege und Baukultur in Dachau leisten.
Ziel der Preisverleihung ist die öffentliche Anerkennung und Würdigung von besonders engagierten Bauherren und Planern, die einen sehr guten Beitrag zur Attraktivitätssteigerung am jeweiligen Ort gegeben haben. Das Ergebnis wird in einer Broschüre zusammengefasst.
Abteilung 5.5 Hochbau
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