Elternbeiträge für Krippen, Kindergärten und Horte
Gültig ab dem 1. September 2024.
Die Verpflegungsgebühr ist im Hort immer, in der Krippe und im Kindergarten ab einer Buchung ab 14:00 Uhr verpflichtend. Der August ist bei der Verpflegungsgebühr beitragsfrei.
Weitere Kosten wie evtl. Verfügungsgeld/Handgeld bitten wir, in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.
Gebühren für einen zwei-oder dreitägigen Besuch (Platzsharing) werden auf den Tagesdurchschnitt einer Fünf-Tages-Woche umgerechnet.
Der Staat zahlt gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss zum Elternbeitrag (Kindergartengebühren). Der Zuschuss beträgt 100,00 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.
Besuchen drei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, so wird für das 3. Kind und jedes weitere keine Besuchsgebühr erhoben. Die Verpflegungsgebühr wird in voller Höhe bei jedem Kind fällig.