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Durch die Konzentration der Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten auf urbane Lagen (Zentren), können diese nachhaltig gestärkt werden. Als zentrales Instrument hierbei fungiert die sogenannte „Dachauer Sortimentsliste“.
Durch Beschluss des Stadtrats wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen.
Abteilung 3.3 Wirtschaftsförderung
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