Ausweise & Pässe

Ausweise und Pässe

Jede/r Deutsche ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument, also einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen, sobald sie/er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis oder Reisepass erhalten.

Sie können im Bürgerbüro unter folgenden Voraussetzungen ein Ausweisdokument beantragen:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Persönliche Anwesenheit bei Antragstellung im Bürgerbüro, dies gilt auch für Kinder.
  • Nachweis Ihrer Identität
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Dachau

Neuerungen im Passrecht ab 01.05.2025

Am 01.05.2025 treten neue Regelungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft:

  • Bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses kann Direktversand beantragt werden. Der fertige Ausweis/Pass muss nicht mehr im Bürgerbüro abgeholt werden, sondern kann direkt von der Bundesdruckerei per Post an den Antragsteller verschickt werden. Die Übergabe vom Briefträger an den Antragsteller hat nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich und mit Unterschrift zu erfolgen. Der Direktversand kostet 15 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung im Bürgerbüro zu entrichten.
  • Pass- und Ausweisfotos müssen nicht mehr ins Bürgerbüro gebracht werden, sondern können von nach einer bestimmten technischen Richtlinie zertifizierten Fotografen digital in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Die Verwendung analoger Fotos ist bis auf Weiteres möglich.

Bitte beachten Sie: Wir versuchen Sie auf dieser Seite möglichst vollständig über die benötigten Unterlagen zu informieren. In Ausnahmefällen kann es aber während der Beantragung notwendig werden, weitere Unterlagen vorzulegen (z.B.: Sorgerechtsbeschlüsse, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit, Promotionsurkunde, etc.). In diesen Fällen ist unter Umständen eine erneute Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.

Pass- und Ausweisdokumente müssen unabhängig vom Alter immer persönlich beantragt werden. Für die Beantragung bringen Sie bitte immer folgende Unterlagen mit:

  • Bisherige Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Nähere Informationen finden Sie hier:
    Foto-Mustertafel
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Passbilder, die diese Kriterien nicht erfüllen, für die Erstellung eines Ausweisdokumentes nicht geeignet sind.
    Ein Pass- oder Ausweisdokument ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer kraft Gesetz ungültig, wenn aufgrund von Abweichungen zum Lichtbild die Identität der Person nicht mehr einwandfrei festgestellt werden kann.
  • Ihre letzte standesamtliche Urkunde
    • Bei ledigen Personen -> Geburtsurkunde
    • Bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen -> Heiratsurkunde
    • Bei nachträglicher Namensänderung -> Urkunde über die Namensänderung
  • Gebühr
    Die Gebühr ist bei Antragstellung im Bürgerbüro zu bezahlen, eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein
  • Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten bei gemeinsamen Sorgerecht (inkl. Sorgerechtserklärung bei nichtverheirateten Eltern)
  • Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht (vom Jugendamt)
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestellungsurkunde ist mitzubringen.
  • Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt für den Personalausweis. Hier sind lediglich die Unterlagen aus dem ersten Absatz erforderlich

Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat; dieser enthält einen elektronischen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital abgelegt sind. Zusätzlich können auf Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert werden.

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen im Bürgerbüro ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bitte bringen Sie hierfür zusätzlich ein biometrisches Lichtbild mit.

Gültigkeitsdauer:

  • Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
  • Vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate

Sie erhalten den neuen eReisepass; dieser enthält einen elektronischen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und Ihre Fingerabdrücke digital abgelegt werden.

Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend.

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Da sich Einreisebestimmungen auch kurzfristig ändern können, wird dringend empfohlen, sich über die Seite des Auswärtigen Amts zu informieren und ggfs. einen Reisepass rechtzeitig zu beantragen.

Hinweis für Vielreisende:

Vielreisende können gegen Aufpreis einen Reisepass mit 48 Seiten statt der üblichen 32 Seiten erhalten.

Express-Bestellung:

Bei der Bundesdruckerei kann gegen Aufpreis auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, die Bearbeitungszeit beträgt im Idealfall etwa drei bis vier Arbeitstage.

Vorläufiger Reisepass:

Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrisches Passbild mit.

Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert. Auch hierüber erhalten Sie weitere Informationen auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen und eine Expressbestellung nicht mehr möglich ist. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Expresspass und vorläufigem Reisepass besteht nicht. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses möglich.

Zweitpass:

Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere deutsche Pässe besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung nachgewiesen wird. Dies stellt jedoch eine Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu entscheiden hat. Ihr berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zweitpasses weisen Sie bitte durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nach. ,

Kein Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses… 

  • … sind häufige Auslandsreisen. Sie müssen einen zeitlichen Zusammenhang zwischen den Reisen nachweisen können (z.B. Überschneidung von Reise und weiterer Visum-Beantragung).
  • … ist ein vollständig abgestempelter Pass. Sie können sich auch vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Der alte (volle) Reisepass wird dann bei der Aushändigung entwertet. Visa können oft über die Auslandsvertretungen in den neuen Pass übertragen werden.

  • … ist die Tatsache, dass Sie bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe hatten.Sie müssen bei jeder Neuausstellung wieder konkrete, schlüssig nachvollziehbare Gründe für die Neuausstellung eines Zweipasses vorlegen können.

Gültigkeitsdauer:

  • Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
  • Zweitpass: 6 Jahre

Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe dürfen bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bitte beantragen Sie für Ihr Kind entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Diese Dokumente sind in der Regel sechs Jahre gültig. Allerdings kann das Ausweisdokument vorzeitig ungültig werden, wenn sich das Aussehen des Kindes sehr verändert.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie von uns nicht verständigt werden, wenn Ihre Dokumente zur Abholung bereitliegen. Sie können dies aber telefonisch erfragen.
  • Die Aushändigung kann an Sie persönlich oder an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Bei der Abholung des Personalausweises ist der Erhalt des PIN-/PUK-Briefes zu bestätigen, ansonsten ist eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Vollmacht auch dann erforderlich ist, wenn Sie den Personalausweis Ihres Kindes, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, abholen wollen.
  • Die bevollmächtigte Person muss zur Abholung die benötigten Dokumente (altes Ausweisdokument etc.) mitbringen und sich selbst ausweisen können.

Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Nutzen Sie hierzu am besten unseren bequemen Online-Antrag. Sollten die Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt wegfallen ist eine erneute Beantragung eines Ausweises notwendig. Mit dieser Befreiung ist eine Reise ins Ausland nicht zulässig. 

Voraussetzungen:

  • für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) oder
  • Sie sind handlungs- oder einwilligungsunfähig oder
  • Sie sind voraussichtlich auf Dauer in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular (siehe „Formulare & Downloads“) oder formloses Schreiben
  • Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung (z.B.: ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst, Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal „aG“ und/oder „H“, Bestätigung über Pflegestufe/-grad)

Hinweise:

  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Antragstellung durch einen Betreuer benötigen wir den Betreuerausweis und das Ausweisdokument des Betreuers
  • bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten benötigen wir eine Vollmacht und das Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • wenn Sie den Antrag per Post, Telefax oder E-Mail schicken sind Kopien der Ausweisdokumente ausreichend

Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient – in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument – vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Bearbeitungsdauer ab Antragstellung

Nach Ihrem Besuch im Bürgerbüro und dem Antrag auf Neuausstellung eines Ausweisdokuments leitet die Stadt Dachau Ihre Daten unverzüglich an die Bundesdruckerei weiter. Dort wird Ihr neuer Reisepass oder Personalausweis hergestellt – die mehrwöchige Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Stadt Dachau nicht beeinflusst werden.

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei:

Reisepass:
ca. 8 Wochen
Expresspass:
ca. 4 Werktage
Personalausweis:
ca. 2-3 Wochen
Vorläufiger Personalausweis:
sofort (Druck im Dachauer Bürgerbüro)

Gebühren & Zahlungsmöglichkeiten

Grundpreis:

  • Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
  • Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Mögliche Zuschläge beim Reisepass:

  • 48 Seiten (32 Seiten = Grundpreis): +22,00 €
  • Expresszuschlag: +32,00 €

Alle Gebühren für Ausweisdokumente müssen sofort bei Beantragung per EC-Karte, Kreditkarte oder in bar bezahlt werden. Eine Zahlung gegen Rechnungsstellung oder im SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Können die beantragten Dokumente nicht bezahlt werden, wird ihr Antrag gelöscht.

Weiterführende Links und Informationen

Bitte informieren Sie sich vor einer geplanten Reise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts, welche Pass- und Ausweisdokumente Sie für die Einreise benötigen. Das Bürgerbüro kann und darf Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen geben. Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen erhalten Sie hier ebenfalls.

Weiterführende Informationen zu deutschen Ausweisdokumenten erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat:

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten

Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.

Alternativ können Sie mit dem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Ansprechpartner

Hauptamt: Abteilung 1.5 Bürgerbüro

Leitung: Frau Boll

Stellvertretung: Frau Hein

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch: 14.00 – 18.00 Uhr

Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung

Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr

Bürgerbüro Stadt Dachau

Ihr Termin im Bürgerbüro

Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.