Kinderbetreuung

Kindertages­einrichtungen

Im Stadtgebiet Dachau stehen für Dachauer Kinder folgende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung:

• Krippe: 0 bis 3 Jahre
• Kindergarten: in der Regel 3 bis 6 Jahre
• Hort und Mittagsbetreuung: Schulkinder von 1. bis 4. Klasse

Die Dachauer Kindertageseinrichtungen finden Sie weiter unten unter den Rubriken „Städtische Kindertageseinrichtungen“ und „Sonstige Kindertageseinrichtungen“, wobei es sich hier um Einrichtungen in freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft handelt.

Anmeldungen für einen Krippen-, Kindergarten-, Hort- und Mittagsbetreuungsplatz für das Kita-Jahr 2025/2026 sind bis Ende Februar 2026 über das Bürgerserviceportal der Stadt Dachau möglich.

Bestehende Anmeldungen, die noch kein Platzangebot erhalten haben, werden Ende Februar automatisch gelöscht, bitte melden Sie sich daher im März 2026 erneut an.


Was wird angemeldet?

        • Krippenplatz
        • Kindergartenplatz
        • Hortplatz
        • Mittagsbetreuung


Wo erfolgt die Anmeldung?


        Bürgerserviceportal der Stadt Dachau

Wann ist die Anmeldung möglich?

        • vorrangig 01. bis 31. März 2026
        • nachrangig ab 01. April 2026 bis Ende Februar 2027

Der genaue Zeitpunkt Ihrer Anmeldung im März spielt für die Vergabe keine Rolle.


Wichtig: Anmeldungen vor dem 1. März 2026 werden gelöscht und nicht berücksichtigt.


Im Januar und Februar 2026 öffnen die Kitas ihre Türen und Sie haben die Möglichkeit, die Einrichtungen persönlich kennenzulernen. Alle Termine und weitere Informationen zur Einschreibung 2026/2027 entnehmen Sie der nachfolgenden Bekanntmachung sowie den weiteren Dokumenten.

  • Alle städtischen Einrichtungen stellen wir Ihnen in Wort, Bild und Video weiter unten im Detail vor  bitte ein wenig nach unten scrollen.
  • Die städtischen Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern, ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit oder Nationalität, offen.
  • Die Arbeit basiert auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und deren Ausführungsverordnungen. Die Bildungs- und Erziehungsziele des Bildung- und Erziehungsplans (BEP) werden umgesetzt.
  • In unseren nachfolgenden Hausregeln zur Betreuung kranker Kinder ist übersichtlich zusammengefasst, wann Ihr Kind im Regelbetrieb die KiTa nicht besuchen darf.
 

Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen

Unsere städtischen Einrichtungen bieten eine pädagogische Ergänzung zum Elternhaus mit dem Ziel die Selbstbestimmung des Kindes zu fördern und durch Gruppenerfahrung die gesellschaftliche Integration zu erreichen.

  • Dabei legen wir als kommunale Kindertageseinrichtungen Wert auf die Hinführung zum verantwortlichen Bürger und auf die Vermittlung unseres Kulturgutes.
  • Wir achten das Kind als Persönlichkeit und wollen in seiner Entwicklung pädagogische Begleiter sein.
  • Durch Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten schaffen wir für das Kind die Grundlage, aus sich heraus kreativ zu sein. Eigenverantwortlichkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Bildung sind weitere Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit.
  • Als pädagogisch kompetente Fachkräfte unterstützen wir die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Die Zusammenarbeit soll auf einem vertrauensvollen Miteinander basieren.

Elternbeiträge für Krippen, Kindergärten und Horte

Gültig ab dem 1. September 2024.

Die Verpflegungsgebühr ist im Hort immer, in der Krippe und im Kindergarten ab einer Buchung ab 14:00 Uhr verpflichtend. Der August ist bei der Verpflegungsgebühr beitragsfrei.

 

Krippe

Besuchsgebühr monatlichVerpflegung monatlichGesamtgebühr monatlich
Einzug pro Jahr12 x11 x 
Bis 4 Std.288,00 €  
Bis 5 Std.317,00 €  
Bis 6 Std.346,00 €+ 70,00 €416,00 €
Bis 7 Std.375,00 €+ 70,00 €445,00 €
Bis 8 Std.404,00 €+ 70,00 €474,00 €
Bis 9 Std.433,00 €+ 70,00 €503,00 €
Bis 10 Std.462,00 €+ 70,00 €532,00 €
KindergartenBesuchsgebühr monatlichVerpflegung monatlichGesamtgebühr monatlich
Einzug pro Jahr12 x11 x 
Bis 4 Std.144,00 €  
Bis 5 Std.158,00 €  
Bis 6 Std.172,00 €+ 76,00 €248,00 €
Bis 7 Std.186,00 €+ 76,00 €262,00 €
Bis 8 Std.200,00 €+ 76,00 €276,00 €
Bis 9 Std.214,00 €+ 76,00 €290,00 €
Bis 10 Std.228,00 €+ 76,00 €304,00 €
HortBesuchsgebühr monatlichVerpflegung monatlichGesamtgebühr monatlich
Einzug pro Jahr12 x11 x 
Bis 2 Std.114,00 €+ 91,00 €205,00 €
Bis 3 Std.129,00 €+ 91,00 €220,00 €
Bis 4 Std.144,00 €+ 91,00 €235,00 €
Bis 5 Std.159,00 €+ 91,00 €250,00 €
Bis 6 Std.174,00 €+ 91,00 €265,00 €
Bis 7 Std.189,00 €+ 91,00 €280,00 €
Bis 8 Std.204,00 €+ 91,00 €295,00 €

Weitere Kosten wie evtl. Verfügungsgeld/Handgeld bitten wir, in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.

Gebühren für einen zwei-oder dreitägigen Besuch (Platzsharing) werden auf den Tagesdurchschnitt einer Fünf-Tages-Woche umgerechnet.

Der Staat zahlt gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss zum Elternbeitrag (Kindergartengebühren). Der Zuschuss beträgt 100,00 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.

Besuchen drei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, so wird für das 3. Kind und jedes weitere keine Besuchsgebühr erhoben. Die Verpflegungsgebühr wird in voller Höhe bei jedem Kind fällig.

Download Satzungen

Die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung können unter Stadtrecht aufgerufen werden, Stichworte Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.

Mittagsbetreuung für die Grundschule Dachau-Süd:

  • Die Mittagsbetreuung steht grundsätzlich allen Kindern, ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit oder Nationalität, offen.
  • Die Mittagsbetreuung bietet in der Regel auch pädagogische Unterstützung, allerdings arbeiten dort nicht ausschließlich pädagogische Fachkräfte wie im Hort.
  • In unseren nachfolgenden Hausregeln zur Betreuung kranker Kinder ist übersichtlich zusammengefasst, wann Ihr Kind im Regelbetrieb die Mittagsbetreuung nicht besuchen darf
 
Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung

Die monatliche Besuchsgebühr wird für jeden angefangenen Monat entsprechend der Anzahl der Besuchstage, der Buchung der Ferienbetreuung und der Art der gebuchten Mittagsbetreuung erhoben. 

Kurze Mittagsbetreuung

(bis 14:00 Uhr)

ohne

Ferienbetreuung                

mit 

Ferienbetreuung                

für 3 Tage

60,00 €73,00 €
für 4 Tage67,00 €81,00 €
für 5 Tage74,00 €89,00 €

 

Verlängerte Mittagsbetreuung

(bis 16:00 Uhr)

ohne

Ferienbetreuung                

mit 

Ferienbetreuung                

für 3 Tage

96,00 €116,00 €
für 4 Tage107,00 €129,00 €
für 5 Tage118,00 €142,00 €

 

 

Die Verpflegungsgebühr wird bei jedem Grundschulkind in der verlängerten Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) fällig.

Verpflegungsgebühr 

ohne

Ferienbetreuung                

mit 

Ferienbetreuung                

für 3 Tage

44,00 €53,00 €
für 4 Tage58,00 €70,00 €
für 5 Tage72,00 €87,00 €

Die genannten Gebühren sind monatlich zu entrichten, wobei der Monat August beitragsfrei ist.

Download Satzungen

Die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung können unter Stadtrecht aufgerufen werden, Stichworte Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.

Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales, Sport

Abteilung 4.1 Bildung, Betreuung, Sport