Kinderbetreuung

Kindertages­einrichtungen

Die Stadt Dachau stellt für die Kinderbetreuung im Alter von 0 – 3 Jahren Krippenplätze und Tagesmütter zur Verfügung. Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren werden in Kindergärten betreut.

Für Schulkinder von der 1. bis 4. Klasse stehen Hortplätze zur Verfügung; außerdem für Kinder der 1. und 2. Klasse Mittagsbetreuungsplätze.

Krippen, Kindergärten und Horte/Mittagsbetreuung finden Sie unter den unterschiedlichen Trägerschaften (Stadt Dachau, Kirchen, AWO etc.).

Links zu den Kindertageseinrichtungen und zur Mittagsbetreuung finden Sie weiter unten.

Anmeldungen für einen Krippen-, Kindergarten-, Hort- und Mittagsbetreuungsplatz für die Zeit ab September 2025 sind im gesamten März 2025 über das Bürgerserviceportal der Stadt Dachau möglich.

Der genaue Zeitpunkt Ihrer Anmeldung im März spielt für die Vergabe keine Rolle. Aktuell bestehende Anmeldungen werden Ende Februar automatisch gelöscht, bitte melden Sie sich daher im März erneut an.

Im Januar und Februar 2025 können Sie die Kitas bei den Tagen der offenen Tür persönlich und im Detail kennen lernen. Alle Termine dazu sowie wichtige Informationen zur Anmeldung im März finden Sie in nachfolgenden PDF-Dokumenten zusammengefasst.

Bitte beachten Sie außerdem:

Derzeit wird in der Altstadt ein neues Kinderhaus (mit Krippen- und Kindergartengruppen) in der Konrad-Adenauer-Straße errichtet. Mit Fertigstellung wird der städtische Kindergarten Wirbelwind aus der St.- Peter-Straße 1a mit den Kindern und dem Personal in das neue Gebäude einziehen und der kirchliche Kindergarten St. Peter aus der Johann-Ziegler-Straße 21 mit Kindern und dem Personal in das Gebäude des Kindergartens Wirbelwind umziehen. Der genaue Baufortschritt und somit die Umzugstermine können noch nicht exakt vorhergesagt werden. Momentan gehen wir davon aus, dass es gegen Ende des Jahres 2026 soweit sein wird. Deshalb berücksichtigen Sie bitte je nach Alter Ihres Kindes, dass dies auch Ihr Kind betreffen könnte, wenn Sie es in einer der beiden Einrichtungen anmelden. Der städtische Kindergarten Wirbelwind wird ab Umzug dann im Altstadtgebiet angesiedelt sein, während der kirchliche Kindergarten St. Peter weiter im Bereich Augustenfeld liegt.

  • Alle städtischen Einrichtungen stellen wir Ihnen in Wort, Bild und Video weiter unten im Detail vor  bitte ein wenig nach unten scrollen.
  • Die städtischen Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern, ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit oder Nationalität, offen.
  • Die Arbeit basiert auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und deren Ausführungsverordnungen. Die Bildungs- und Erziehungsziele des Bildung- und Erziehungsplans (BEP) werden umgesetzt.
  • In unseren nachfolgenden Hausregeln zur Betreuung kranker Kinder ist übersichtlich zusammengefasst, wann Ihr Kind im Regelbetrieb die KiTa nicht besuchen darf.
 

Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen

Unsere städtischen Einrichtungen bieten eine pädagogische Ergänzung zum Elternhaus mit dem Ziel die Selbstbestimmung des Kindes zu fördern und durch Gruppenerfahrung die gesellschaftliche Integration zu erreichen.

  • Dabei legen wir als kommunale Kindertageseinrichtungen Wert auf die Hinführung zum verantwortlichen Bürger und auf die Vermittlung unseres Kulturgutes.
  • Wir achten das Kind als Persönlichkeit und wollen in seiner Entwicklung pädagogische Begleiter sein.
  • Durch Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten schaffen wir für das Kind die Grundlage, aus sich heraus kreativ zu sein. Eigenverantwortlichkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Bildung sind weitere Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit.
  • Als pädagogisch kompetente Fachkräfte unterstützen wir die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Die Zusammenarbeit soll auf einem vertrauensvollen Miteinander basieren.

Elternbeiträge für Krippen, Kindergärten und Horte

Gültig ab dem 1. September 2024.

Die Verpflegungsgebühr ist im Hort immer, in der Krippe und im Kindergarten ab einer Buchung ab 14:00 Uhr verpflichtend. Der August ist bei der Verpflegungsgebühr beitragsfrei.

 

Krippe

Besuchsgebühr monatlichVerpflegung monatlichGesamtgebühr monatlich
Einzug pro Jahr12 x11 x 
Bis 4 Std.288,00 €  
Bis 5 Std.317,00 €  
Bis 6 Std.346,00 €+ 70,00 €416,00 €
Bis 7 Std.375,00 €+ 70,00 €445,00 €
Bis 8 Std.404,00 €+ 70,00 €474,00 €
Bis 9 Std.433,00 €+ 70,00 €503,00 €
Bis 10 Std.462,00 €+ 70,00 €532,00 €
KindergartenBesuchsgebühr monatlichVerpflegung monatlichGesamtgebühr monatlich
Einzug pro Jahr12 x11 x 
Bis 4 Std.144,00 €  
Bis 5 Std.158,00 €  
Bis 6 Std.172,00 €+ 76,00 €248,00 €
Bis 7 Std.186,00 €+ 76,00 €262,00 €
Bis 8 Std.200,00 €+ 76,00 €276,00 €
Bis 9 Std.214,00 €+ 76,00 €290,00 €
Bis 10 Std.228,00 €+ 76,00 €304,00 €
HortBesuchsgebühr monatlichVerpflegung monatlichGesamtgebühr monatlich
Einzug pro Jahr12 x11 x 
Bis 2 Std.114,00 €+ 91,00 €205,00 €
Bis 3 Std.129,00 €+ 91,00 €220,00 €
Bis 4 Std.144,00 €+ 91,00 €235,00 €
Bis 5 Std.159,00 €+ 91,00 €250,00 €
Bis 6 Std.174,00 €+ 91,00 €265,00 €
Bis 7 Std.189,00 €+ 91,00 €280,00 €
Bis 8 Std.204,00 €+ 91,00 €295,00 €

Weitere Kosten wie evtl. Verfügungsgeld/Handgeld bitten wir, in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.

Gebühren für einen zwei-oder dreitägigen Besuch (Platzsharing) werden auf den Tagesdurchschnitt einer Fünf-Tages-Woche umgerechnet.

Der Staat zahlt gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss zum Elternbeitrag (Kindergartengebühren). Der Zuschuss beträgt 100,00 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.

Besuchen drei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, so wird für das 3. Kind und jedes weitere keine Besuchsgebühr erhoben. Die Verpflegungsgebühr wird in voller Höhe bei jedem Kind fällig.

Download Satzungen

Die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung können unter Stadtrecht aufgerufen werden, Stichworte Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.

Mittagsbetreuung für die Grundschule Dachau-Süd:

  • Die Mittagsbetreuung steht grundsätzlich allen Kindern, ohne Unterschied der Religionszugehörigkeit oder Nationalität, offen.
  • Die Mittagsbetreuung bietet in der Regel auch pädagogische Unterstützung, allerdings arbeiten dort nicht ausschließlich pädagogische Fachkräfte wie im Hort.
  • In unseren nachfolgenden Hausregeln zur Betreuung kranker Kinder ist übersichtlich zusammengefasst, wann Ihr Kind im Regelbetrieb die Mittagsbetreuung nicht besuchen darf
 
Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung

Die monatliche Besuchsgebühr wird für jeden angefangenen Monat entsprechend der Anzahl der Besuchstage, der Buchung der Ferienbetreuung und der Art der gebuchten Mittagsbetreuung erhoben. 

Kurze Mittagsbetreuung

(bis 14:00 Uhr)

ohne

Ferienbetreuung                

mit 

Ferienbetreuung                

für 3 Tage

60,00 €73,00 €
für 4 Tage67,00 €81,00 €
für 5 Tage74,00 €89,00 €

 

Verlängerte Mittagsbetreuung

(bis 16:00 Uhr)

ohne

Ferienbetreuung                

mit 

Ferienbetreuung                

für 3 Tage

96,00 €116,00 €
für 4 Tage107,00 €129,00 €
für 5 Tage118,00 €142,00 €

 

 

Die Verpflegungsgebühr wird bei jedem Grundschulkind in der verlängerten Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) fällig.

Verpflegungsgebühr 

ohne

Ferienbetreuung                

mit 

Ferienbetreuung                

für 3 Tage

44,00 €53,00 €
für 4 Tage58,00 €70,00 €
für 5 Tage72,00 €87,00 €

Die genannten Gebühren sind monatlich zu entrichten, wobei der Monat August beitragsfrei ist.

Download Satzungen

Die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung können unter Stadtrecht aufgerufen werden, Stichworte Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales, Sport: Abteilung 4.1 Bildung, Betreuung, Sport

 

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08.00 – 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch: 14.00 – 18.00 Uhr

Bei Rückfragen zur Anmeldung/Einschreibung für einen Kinderbetreuungsplatz

Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales, Sport

Abteilung 4.1 Bildung, Betreuung, Sport