Die Stadt Dachau stellt für die Kinderbetreuung im Alter von 0 – 3 Jahren Krippenplätze und Tagesmütter zur Verfügung. Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren werden in Kindergärten betreut.
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Die Stadt Dachau stellt für die Kinderbetreuung im Alter von 0 – 3 Jahren Krippenplätze und Tagesmütter zur Verfügung. Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren werden in Kindergärten betreut.
Für Schulkinder von der 1. bis 4. Klasse stehen Hortplätze zur Verfügung; außerdem für Kinder der 1. und 2. Klasse Mittagsbetreuungsplätze.
Krippen, Kindergärten und Horte/Mittagsbetreuung finden Sie unter den unterschiedlichen Trägerschaften (Stadt Dachau, Kirchen, AWO etc.).
Links zu den Kindertageseinrichtungen und zur Mittagsbetreuung finden Sie weiter unten.
Anmeldungen für einen Krippen-, Kindergarten-, Hort- und Mittagsbetreuungsplatz für die Zeit ab September 2025 sind im gesamten März 2025 über das Bürgerserviceportal der Stadt Dachau möglich.
Der genaue Zeitpunkt Ihrer Anmeldung im März spielt für die Vergabe keine Rolle. Aktuell bestehende Anmeldungen werden Ende Februar automatisch gelöscht, bitte melden Sie sich daher im März erneut an.
Im Januar und Februar 2025 können Sie die Kitas bei den Tagen der offenen Tür persönlich und im Detail kennen lernen. Alle Termine dazu sowie wichtige Informationen zur Anmeldung im März finden Sie in nachfolgenden PDF-Dokumenten zusammengefasst.
Bitte beachten Sie außerdem:
Derzeit wird in der Altstadt ein neues Kinderhaus (mit Krippen- und Kindergartengruppen) in der Konrad-Adenauer-Straße errichtet. Mit Fertigstellung wird der städtische Kindergarten Wirbelwind aus der St.- Peter-Straße 1a mit den Kindern und dem Personal in das neue Gebäude einziehen und der kirchliche Kindergarten St. Peter aus der Johann-Ziegler-Straße 21 mit Kindern und dem Personal in das Gebäude des Kindergartens Wirbelwind umziehen. Der genaue Baufortschritt und somit die Umzugstermine können noch nicht exakt vorhergesagt werden. Momentan gehen wir davon aus, dass es gegen Ende des Jahres 2026 soweit sein wird. Deshalb berücksichtigen Sie bitte je nach Alter Ihres Kindes, dass dies auch Ihr Kind betreffen könnte, wenn Sie es in einer der beiden Einrichtungen anmelden. Der städtische Kindergarten Wirbelwind wird ab Umzug dann im Altstadtgebiet angesiedelt sein, während der kirchliche Kindergarten St. Peter weiter im Bereich Augustenfeld liegt.
Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen
Unsere städtischen Einrichtungen bieten eine pädagogische Ergänzung zum Elternhaus mit dem Ziel die Selbstbestimmung des Kindes zu fördern und durch Gruppenerfahrung die gesellschaftliche Integration zu erreichen.
Elternbeiträge für Krippen, Kindergärten und Horte
Gültig ab dem 1. September 2024.
Die Verpflegungsgebühr ist im Hort immer, in der Krippe und im Kindergarten ab einer Buchung ab 14:00 Uhr verpflichtend. Der August ist bei der Verpflegungsgebühr beitragsfrei.
Krippe | Besuchsgebühr monatlich | Verpflegung monatlich | Gesamtgebühr monatlich |
|---|---|---|---|
| Einzug pro Jahr | 12 x | 11 x | |
| Bis 4 Std. | 288,00 € | ||
| Bis 5 Std. | 317,00 € | ||
| Bis 6 Std. | 346,00 € | + 70,00 € | 416,00 € |
| Bis 7 Std. | 375,00 € | + 70,00 € | 445,00 € |
| Bis 8 Std. | 404,00 € | + 70,00 € | 474,00 € |
| Bis 9 Std. | 433,00 € | + 70,00 € | 503,00 € |
| Bis 10 Std. | 462,00 € | + 70,00 € | 532,00 € |
| Kindergarten | Besuchsgebühr monatlich | Verpflegung monatlich | Gesamtgebühr monatlich |
|---|---|---|---|
| Einzug pro Jahr | 12 x | 11 x | |
| Bis 4 Std. | 144,00 € | ||
| Bis 5 Std. | 158,00 € | ||
| Bis 6 Std. | 172,00 € | + 76,00 € | 248,00 € |
| Bis 7 Std. | 186,00 € | + 76,00 € | 262,00 € |
| Bis 8 Std. | 200,00 € | + 76,00 € | 276,00 € |
| Bis 9 Std. | 214,00 € | + 76,00 € | 290,00 € |
| Bis 10 Std. | 228,00 € | + 76,00 € | 304,00 € |
| Hort | Besuchsgebühr monatlich | Verpflegung monatlich | Gesamtgebühr monatlich |
|---|---|---|---|
| Einzug pro Jahr | 12 x | 11 x | |
| Bis 2 Std. | 114,00 € | + 91,00 € | 205,00 € |
| Bis 3 Std. | 129,00 € | + 91,00 € | 220,00 € |
| Bis 4 Std. | 144,00 € | + 91,00 € | 235,00 € |
| Bis 5 Std. | 159,00 € | + 91,00 € | 250,00 € |
| Bis 6 Std. | 174,00 € | + 91,00 € | 265,00 € |
| Bis 7 Std. | 189,00 € | + 91,00 € | 280,00 € |
| Bis 8 Std. | 204,00 € | + 91,00 € | 295,00 € |
Weitere Kosten wie evtl. Verfügungsgeld/Handgeld bitten wir, in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.
Gebühren für einen zwei-oder dreitägigen Besuch (Platzsharing) werden auf den Tagesdurchschnitt einer Fünf-Tages-Woche umgerechnet.
Der Staat zahlt gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss zum Elternbeitrag (Kindergartengebühren). Der Zuschuss beträgt 100,00 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.
Besuchen drei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, so wird für das 3. Kind und jedes weitere keine Besuchsgebühr erhoben. Die Verpflegungsgebühr wird in voller Höhe bei jedem Kind fällig.
Download Satzungen
Die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung können unter Stadtrecht aufgerufen werden, Stichworte Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.
Mittagsbetreuung für die Grundschule Dachau-Süd:
Die monatliche Besuchsgebühr wird für jeden angefangenen Monat entsprechend der Anzahl der Besuchstage, der Buchung der Ferienbetreuung und der Art der gebuchten Mittagsbetreuung erhoben.
Kurze Mittagsbetreuung (bis 14:00 Uhr) | ohne Ferienbetreuung | mit Ferienbetreuung |
für 3 Tage | 60,00 € | 73,00 € |
| für 4 Tage | 67,00 € | 81,00 € |
| für 5 Tage | 74,00 € | 89,00 € |
Verlängerte Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) | ohne Ferienbetreuung | mit Ferienbetreuung |
für 3 Tage | 96,00 € | 116,00 € |
| für 4 Tage | 107,00 € | 129,00 € |
| für 5 Tage | 118,00 € | 142,00 € |
Die Verpflegungsgebühr wird bei jedem Grundschulkind in der verlängerten Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) fällig.
Verpflegungsgebühr | ohne Ferienbetreuung | mit Ferienbetreuung |
für 3 Tage | 44,00 € | 53,00 € |
| für 4 Tage | 58,00 € | 70,00 € |
| für 5 Tage | 72,00 € | 87,00 € |
Die genannten Gebühren sind monatlich zu entrichten, wobei der Monat August beitragsfrei ist.
Download Satzungen
Die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung können unter Stadtrecht aufgerufen werden, Stichworte Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung.
Sachbearbeitung
Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales, Sport: Abteilung 4.1 Bildung, Betreuung, Sport
Öffnungszeiten
Abteilung 4.1 Bildung, Betreuung, Sport
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