Stiftungen

Bei der Bürgerspitalstiftung handelt es sich um die älteste existierende Stiftung Dachaus, die auf den 1636 verstorbenen Begründer Wilhelm Jocher auf Eggersberg und Dachenstein zurückzuführen ist.

Die Bürgerspitalstiftung verfügt über das Anwesen in der Gottesackerstraße 5 sowie über zwei Eigentumswohnungen in der Reichenberger Straße 41 in Dachau. Sie stellt dort bedürftigen Bürgern der Stadt günstigen Wohnraum zur Verfügung.

Weiterhin führt die Bürgerspitalstiftung jährlich den „Glückshafen“ auf dem Dachauer Volksfest durch.

Die Bürgerspitalstiftung in Dachau ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern genehmigt. Vertreten und verwaltet wird die Stiftung von den Organen der Stadt Dachau, also vom Stadtrat und dem Oberbürgermeister.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Dabei soll in stiftungseigenen Wohngebäuden Unterkunft an alte, würdige, bedürftige oder minderbemittelte Bürger der Stadt Dachau gewährt werden. Die Erträge werden im Rahmen der vom Familien- und Sozialausschuss am 14.09.2011 beschlossenen Richtlinie zur Unterstützung von alten, würdigen, bedürftigen oder minderbemittelten Bürgern der Stadt Dachau ausgeschüttet. Die Beantragung einer Zuwendung erfolgt dabei über eine der vorschlagsberechtigten Insitiutionen. Zusätzlich werden karitativen Verbänden Zuschüsse gewährt.

Die Bürgerspitalstiftung ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der Altenhilfe durch Bescheinigung des Finanzamtes Freising, Steuernummer 115/110/90166, vom 15.12.2016 als gemeinnützig anerkannt, so dass Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen zugunsten der Stiftung steuerbefreit sind.

Die Syrius und Emma Eberle-Stiftung wurde durch die Stadt Dachau aufgrund der letztwilligen Verfügung des Glasmalers und Stadtratsmitglieds Syrius Eberle mit Urkunde vom 18.10.1967 errichtet. Syrius Eberle übertrug der Stadt mehrere wertvolle Grundstücke und ermöglichte damit die Erzielung von Überschüssen, die entsprechend seinem Stifterwillen an den Kindergarten Nazareth und an ältere und in Not geratene Dachauer Bürger ausgeschüttet werden.

Die Syrius-und-Emma-Eberle-Stiftung verfügt inzwischen über zwei Wohngebäude in der Schleißheimer Straße 125 und Stresemannstraße 26, 28. Aus den Mieterträgen werden Ausschüttungen an die durch die Satzung Begünstigten vorgenommen, die sich zwischenzeitlich auf eine halbe Million Euro summieren.

Die Syrius-und-Emma-Eberle-Stiftung ist eine treuhänderische Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Große Kreisstadt Dachau verwaltet als Treuhänder das Stiftungsvermögen getrennt von ihrem Vermögen und vertritt die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr. Das Kuratorium besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Stadtkämmerer und drei Stadtratsmitgliedern. Das Kuratorium beschließt v. a. über die Verwendung der Stiftungsmittel sowie über die Verwertung und Anlage des Stiftungsvermögens.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Stiftung ist, sowohl zum Unterhalt des Kindergartens „Nazareth“ und weiterer Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Dachau beizutragen, als auch alte, gebrechliche und dadurch in Not geratene Personen im Sinne des § 53 AO zu unterstützen.

Die Syrius-und-Emma-Eberle-Stiftung ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der Wohlfahrtspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Freising, Steuernummer 115/110/70122, vom 15.12.2016 als gemeinnützig anerkannt, so dass Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen zugunsten der Stiftung steuerbefreit sind.

Kuratorium

Vorsitzender: Herr Oberbürgermeister Florian Hartmann

Frau Sophie Kyriakidou (SPD)

Frau Katja Graßl (CSU)

Herr Dr. Martin Modlinger (Die Grünen)

Herr Thomas Ernst (Stadtkämmerer)

Zuwendung zur Vermeidung bzw. Milderung einmaliger Notlagen von älteren, gebrechlichen und dadurch in Not geratener Personen der Syrius und Emma Eberle Stiftung

Zuwendung zum laufenden Lebensunterhalt an alte, gebrechliche und dadurch in Not geratene Personen

Der Stadtrat hat im Jahr 2010 die „Bürgerstiftung Stadt Dachau“ errichtet.

Der Wirkungskreis der Stiftung ist auf das Gebiet der Stadt Dachau beschränkt.

Das Dotationskapital in Höhe von insgesamt 300.000 € wurde jeweils zur Hälfte durch die Stadt Dachau und die Sparkasse Dachau eingebracht.

Die Bürgerstiftung verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke. Hierzu gehören insbesondere

  • das öffentliche Gesundheitswesen
  • die Jugendhilfe
  • die Altenhilfe
  • die Kunst und Kultur
  • der Denkmalschutz und die Denkmalpflege
  • die Bildung und Ausbildung
  • der Naturschutz und die Landschaftspflege
  • das Wohlfahrtswesen
  • die Rettung aus Lebensgefahr
  • der Feuerschutz
  • der Sport
  • die internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens inkl. der Förderung von Städtepartnerschaften
  • die Heimatpflege und die Heimatkunde
  • die mildtätigen Zwecke
  • das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

 

Spenden bzw. Zuwendungen sind in jeder Höhe möglich. Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200,00 Euro, sendet Ihnen unser Stiftungstreuhänder gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Bürgerstiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% unmittelbar für die Zwecke der Bürgerstiftung verwendet.

 

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen:

Sparkasse Dachau
BIC: BYLADEM1DAH
IBAN: DE60 7005 1540 0280 1919 82

Ein Stiftungsrat bestimmt über die aus den Stiftungserträgen zu fördernde(n) Einrichtung(en)/Organisation(en) und Projekte. Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Dachau, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht), vier Stadträten sowie 4 weiteren Personen aus der Bürgerschaft.

Anträge auf Stiftungsmittel sind mittels Formblatt einzureichen (siehe beigefügter Antragsvordruck)

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Dachau-Ost

Herr Göttler

Sudetenlandstraße 46 
85221 Dachau

Tel. 08131/732214
 

Hauptstelle der Sparkasse

Frau Krumpach

Am Sparkassenplatz 1
85221 Dachau

Tel. 08131/731242

Wenn Sie Ihre Stiftung auf dieser Seite eintragen lassen wollen,
schicken Sie bitte eine E-Mail an edv@dachau.de. Voraussetzungen sind, dass die Stiftung öffentlich ist und örtlich – sprich in der Stadt Dachau oder im Landkreis Dachau – soziale Zwecke verfolgt.

Weitere rechtsfähige Stiftungen mit Sitz in Dachau finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, wenn Sie nach dem Begriff „Dachau“ suchen.

Adolf Hörmann-Stiftung

Stiftungszweck

Unterstützung von Familien und Einzelpersonen, die in Not geraten sind und Vergabe von Zuschüssen für junge Menschen in Ausbildung.

Kontakt Adolf Hörmann-Stiftung c/o Walter Seemann

Stiftungsvorstand:

Roland Idecke

Stiftungsbeirat:

Christine Seidl-Ambrosi
Walter Seemann
(Vorsitzender des Beirates)

Gesundheitsstiftung im Landkreis Dachau

Stiftungszweck

Ergänzende Hilfestellung im fürsorglichen Bereich neben den Leistungen der Krankennkassen und Pflegekassen

Ingrid-Wüsteney-Stiftung

Stiftungszweck

Förderung künstlerischer Workshops für Kinder auf der Basis des Werkes der Künstlerin Ingrid Wüsteney

Kontakt

Familie-Ernst-Stiftung

Stiftungszweck

Unterstützung von bedürftigen Menschen im Landkreis Dachau

Josef-Kiener-Stiftung

Stiftungszweck

Unterstützung von alten Menschen in Dachau, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und zwar grundsätzlich in zwei bestimmten Dachauer Pflegeheimen; Belange des Tierschutzes im Bereich des Landkreises Dachau, schwerpunktmäßig in der Stadt Dachau; Hilfe für krebskranke Kinder und deren Eltern bei der Unterstützung ihrer Kinder.

Kontakt

Stadtkämmerei

Abteilung 3.1 Finanzen und Steuern