Kommunaler Wärmeplan

Übersicht

Titel: „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Dachau“

Förderkennzeichen: 67K26346

Laufzeit: 01.11.2023 – 30.04.2025

Beteiligte Partner:

  • Auftragnehmer: greenventory GmbH, Ingenieurgemeinschaft mit ZDE Zentrum für Digitale Entwicklung GmbH
  • Auftraggeber: Stadt Dachau Abteilung Stadtplanung
  • Kooperationspartner: Stadtwerke Dachau, Stabsstelle Klimaschutz, Fachbeteiligung örtlicher Stakeholder

Ziele & Inhalte

In der Stadt Dachau erfolgt die gebäudebezogene Wärmeversorgung überwiegend aus den fossilen Energieträgern Erdgas und Heizöl. Die Gebäudebeheizung und -kühlung verursacht einen großen Anteil der örtlichen Treibhausgasemissionen. Die Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Wärmeplans („Dachauer Wärmeplan“) ist seit 2023 deshalb als prioritäre stadtplanerische Maßnahme definiert. Der Stadtrat hat am 08.04.2025 den kommunalen Wärmeplan der Stadt Dachau zur Umsetzung beschlossen.

Der kommunale Wärmeplan ist für die nächsten Jahre die städtische Strategie zur Umsetzung der Wärmewende mit erneuerbaren Energien und zum Erreichen von Klimaneutralität im Gebäudesektor. Mit ihm werden vor Ort verfügbare und wirtschaftliche Alternativen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung identifiziert, die nachfolgend in vertiefenden Analysen untersucht und zur Umsetzung gebracht werden müssen.

 

 

Wichtiges Ergebnis des Plans ist die Identifikation und räumliche Abgrenzung von Gebieten für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien (Wärmenetzgebiete) gegenüber Gebieten mit einer dezentralen, vorrangig gebäudebezogenen regenerativen Wärmeversorgung.
Wichtig dabei: Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet gegenüber den Projektträgern keine einklagbaren Rechte oder Pflichten, wie z.B. die Verpflichtung zu Errichtung/Betrieb örtlicher Wärmenetze.
Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz soll die Wärmewende zielgerichtet umgesetzt werden – mit dem zentralen Ziel, nationale und örtliche Klimaschutzziele so früh wie möglich zu erreichen. Im Heizungswegweiser der Bundesregierung können Sie sich zu den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf Ihre Immobilie informieren.

Bürger-Dialog Wärmeplan 26.11.2024

Die Stadt Dachau hat die Dachauer Öffentlichkeit bei einem Bürger-Dialog  am 26.11.2024 über die vorläufigen Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans und die Umsetzungsmöglichkeiten einer klimafreundlichen Gebäudeenergieversorgung informiert. Die Vorträge finden Sie nachfolgend zum Download.

Fragen und Antworten

Die Stadt Dachau verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein (Energie- und klimapolitisches Leitbild vom Juni 2023). Der kommunale Wärmeplan zeigt, dass der Energieverbrauch zur Beheizung und Kühlung der Gebäude im Stadtgebiet noch zu einem Anteil von über 90 % aus fossilen Energien, überwiegend Erdgas und Heizöl, erfolgt. Zum Erreichen von Klimaneutralität ist bei der Gebäudeenergieversorgung eine umfassende Reduzierung des Wärmeverbrauchs und eine weitgehende Substitution der fossilen Energieträger mit erneuerbaren Energien erforderlich.

Deshalb haben die Umsetzung des Wärmeplans und der darin definierten Ziele und Maßnahmen für die Stadt Dachau hohe Priorität. Folgende Maßnahmen sind vorrangig zu nennen:

  1. Organisatorische Verstetigung einer Umsetzung der Wärmeplanung, Durchführung von Machbarkeitsstudien zur Planung / Errichtung von Wärmenetzen (BEW-Förderung)
  2. Planung / Errichtung erster Inselnetze für leitungsgebundene Wärmeversorgung
  3. Kontinuierliche Informationsangebote für Dachauer Bürgerschaft / Öffentlichkeit zur Umsetzung eines klimaneutralen Gebäudebestands (z. B. energetische Gebäudesanierung, Chancen und Fördermöglichkeiten)

Die Umsetzung von Klimaneutralität der Stadt Dachau, also eine weitestgehende Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien sowie hierzu erforderlichen Energieeinsparungen, betrifft sämtliche Verbrauchssektoren (neben Haushalten / Gebäuden auch Industrie & Gewerbe, Verkehr etc.). Es ist eine sehr komplexe Aufgabe. Eine pauschale Quantifizierung der gegenwärtigen und künftigen Kosten zum Erreichen von Klimaneutralität ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

Gleichwohl ist darauf zu verweisen, dass der Gestehungspreis einer Kilowattstunde Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Energien (Heizöl, Erdgas) immer günstiger und der Einsatz erneuerbarer Energien damit wettbewerbsfähiger werden. Der Angebotspreis fossiler Energieträger bleibt abhängig von ihrer jeweiligen Verfügbarkeit (Begrenztheit des natürlichen Angebots, geopolitische Risiken ihrer Gewinnung / Verteilung) und einer (europa-) rechtlich in Umsetzung befindlichen ansteigenden Bepreisung der CO2-Emissionen.

  1. Nutzen Sie zur Einstiegsinformation die kostenlosen Informationsangebote unabhängiger Beratungseinrichtungen (Verbraucherzentrale Bayern e. V., C.A.R.M.E.N. e. V., kostenfreie Energieberatung des Landkreises Dachau etc.). Je mehr Sie selbst bereits über die Voraussetzungen und Anforderungen Ihres Sanierungsvorhabens informiert sind, desto schneller und erfolgreicher realisieren Sie Ihr Sanierungsprojekt.
    Beratung und Förderung – Stadt Dachau
  2. Sobald Sie erste Schwerpunkte Ihres Sanierungsvorhabens kennen, suchen Sie sich den qualifizierten Rat einer/s Energieberaterin oder -beraters. Bei der Suche hiernach unterstützt Sie folgende Webseite des Bundes: Energie-Effizienz-Experten (EEE)
  3. Erstellen Sie mit der / dem Energieberater/-in einen individuellen Sanierungsfahrplan. Auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird staatlich gefördert.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine maßgeschneiderte Strategie zur energetischen Sanierung eines Gebäudes. Der Fahrplan wird von einer/-m KfW-zertifizierten Energieberater/-in erstellt und zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Der iSFP umfasst:

  1. Analyse des Ist-Zustands: Der aktuelle energetische Zustand des Gebäudes wird detailliert beschrieben.
  2. Sanierungsschritte: Konkrete Maßnahmen werden vorgeschlagen, die aufeinander abgestimmt sind, um die bestmögliche Effizienz zu erreichen.
  3. Zeit- und Kostenplan: Es ist ein Überblick über die zeitliche Abfolge und die finanziellen Aspekte der Sanierung Ihres Gebäudes beinhaltet.
  4. Informationen über mögliche Fördermittel: Der Plan zeigt auf, mit welchen staatlichen Fördermitteln Sie bei der Sanierung Ihres Gebäudes rechnen können (z.B. Bundesförderung effiziente Gebäude).

Ein iSFP hilft Ihnen, die Vorgehensweise zur energetischen Gebäudesanierung zeitlich zu strukturieren und bauliche Prioritäten festzulegen. Die Erstellung eines iSFB durch einen fachlich zertifizierte/-n Energieberater/-in ist außerdem oft eine Voraussetzung für die Bewilligung staatlicher Fördermittel (z.B. Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), KfW).

Die Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans der Stadt Dachau konzentrieren sich auf die Entwicklung und den Ausbau von Wärmenetzen in den definierten Eignungsgebieten. Wärmeplanung ist jedoch ein kontinuierlicher Planungs- und Umsetzungsprozess: Zu einem späteren Zeitpunkt besteht die Möglichkeit einer Aktualisierung und Anpassung bisheriger Planinhalte: Die Aufnahme neuer Eignungsgebiete für Wärmenetze ist genauso möglich wie die räumliche Änderung bzw. das Entfallen bisher vorgeschlagener Gebiete.

Grundsätzlich bestehen gute Realisierungschancen für Wärmenetze, wenn ausreichend Wärmeverbraucher vorhanden sind und eine gute Anschlussquote einen wirtschaftlichen Wärmenetzbetrieb ermöglicht.

Der Wärmeplan stellt mit den definierten Eignungsgebieten räumlich abgegrenzte städtische Bereiche dar, die aufgrund methodisch vordefinierter Kriterien für die Errichtung von Wärmenetzen grundsätzlich geeignet erscheinen (z. B. ausreichende Wärmedichte etc.).

Die Prüfung einer Machbarkeit von Wärmenetzen in den Eignungsgebieten ist im Anschluss an die Erstellung des Wärmeplans der nächste Projektschritt: Ist das Ergebnis der gebietsbezogenen Machbarkeitsstudie positiv, sind zahlreiche weitere Detailplanungen bis zur Genehmigung und dem anschließenden Bau von Wärmenetzen erforderlich. Diesbezügliche Planungs- und Umsetzungskosten sind für Kommunen außerordentlich hoch. Die Stadt Dachau ist aufgrund ihrer schwierigen Haushalts- und Finanzlage hier sehr von Bundesfördermitteln abhängig.

Grundsätzlich wird Gebäudeeigentümern vor diesem Hintergrund aktuell empfohlen, einen eigenen Sanierungsplan für ihr Gebäude zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu entwickeln. Das Gebäudeenergiegesetz definiert klar die bestehenden technische Alternativen, mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bestehen zusätzlich aktuell sehr gute Fördermöglichkeiten. Insgesamt besteht für Gebäudeeigentümer für Einzellösungen hohe Rechtssicherheit.

Die Stadt Dachau wird die Möglichkeiten zum Aufbau von Wärmenetzen in den definierten Eignungsgebieten unter der Voraussetzung einer möglichen Förderung prüfen. Sind ausreichend anschlusswillige Wärmeverbraucher vorhanden, so dass eine gute Anschlussquote bzw. -dichte einen wirtschaftlichen Wärmenetzbau und -betrieb ermöglichen, werden die weiteren Planungsschritte zur Errichtung eines Wärmenetzes umgesetzt.

Wie beschrieben, fehlen der Stadt Dachau die Haushaltsmittel für einen umfassenden Wärmenetzausbau inklusive der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Heizzentralen). Hierfür sind zusätzliche staatliche Fördermittel von der Bundesregierung zwingend erforderlich (z.B. BEW). Insgesamt müssen sich alle Investitionen langfristig über die Wärmepreise finanzieren.

Über Anschlussmöglichkeiten einzelner Gebäude, Zeiträume und Kosten können aktuell keine Aussagen getroffen werden. Die Kosten hängen von spezifischen Parametern jedes einzelnen Objektes / Wärmenetzes ab (z.B. eingesetzte Energieträger für Heizzentrale, Dimension des Anschlussnetzes, Art/Struktur der Anschlussnehmer etc.). Belastbare Aussagen sind erst nach Abschluss der Wärmenetzplanung möglich.

Nein, ein Rückbau der Gasnetze ist aktuell nicht vorgesehen, entsprechend existiert hierzu auch kein Zeitplan. Die Maßnahme „Zukunftsplan Gasnetz“ des kommunalen Wärmeplans hat das Ziel, strategische Zielsetzungen zum Erdgasnetz zu entwickeln (Analyse des Weiterbetriebs des Dachauer Gasnetzes unter sich ändernden Rahmenbedingungen und Untersuchungen zur technischen Eignung und Wirtschaftlichkeit der Umstellung auf grüne Gase).

Grundsätzlich gilt: Solange Erdgas oder potenziell „grüne“ Gase zur Verfügung stehen und von Kunden nachgefragt werden, betreiben die Stadtwerke Dachau das Gasnetz weiter.

Wärmenetze von Energiegenossenschaften werden in der Regel bisher hauptsächlich im ländlichen Raum und nicht in Stadtgebieten umgesetzt. Die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Energieträger sind im Wesentlichen Bioenergie (Biogas oder Biomasse), zunehmend auch Erdwärme, Solarthermie oder Abwärme.

Energiegenossenschaftliche Lösungen für Errichtung und Betrieb von Wärmenetzen in städtischen Bereichen sind aufwändiger und schwierig zur organisieren (z.B. komplexere Nutzerstruktur (z.B. MFH-Bestand), knappere Flächenverfügbarkeit zur Errichtung der erforderlichen Infrastruktur).

Beispiele von Energiegenossenschaften mit Wärmelösungen können in einer Datenbank der Webseite des „Netzwerks für Bürgerenergiegemeinschaften“ recherchiert werden.

Technisch sind grüne Gase / Wasserstoff in allen Anwendungsbereichen, etwa Verkehr, Industrie und Gebäuden, als Endenergieträger denkbar. Aus Gründen der Energieeffizienz und des Ressourcenschutzes ist ihr breiter Einsatz unter den derzeitigen Rahmenbedingungen allerdings nicht zweckmäßig: Weil die elektrolytische Herstellung von Wasserstoff einen hohen Energieeinsatz erfordert, ist es aus Effizienzgesichtspunkten sinnvoller, erneuerbar erzeugten Strom direkt für die verschiedenen Anwendungen einzusetzen. Oberste Prämisse sollte sein, erneuerbare Energien / Strom direkt und ohne die energetischen Wandlungsverluste für die Herstellung von Wasserstoff zu nutzen.

Nur dort, wo es technisch nicht möglich ist, erneuerbare Energien und erneuerbaren Strom direkt zu nutzen, sollten nach aktuellem Stand Grüne Gase / Wasserstoff zum Einsatz kommen. Beispiele hierfür sind die Strom- und Wärmeerzeugung in Gaskraftwerken, in energieintensiven Industrien (z.B. Chemie, Stahl) sowie im Luft- und Schiffsverkehr und in Teilen des Schwerlastverkehrs.

Aktuell ist nicht absehbar, wann und ob überhaupt Grüne Gase bzw. Wasserstoff zu wirtschaftlich annehmbaren Preisen zur Gebäudebeheizung zur Verfügung stehen.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetz (WPG) legt fest, dass jedes neue Wärmenetz ab dem 01. März 2025 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder eine Kombination hieraus gespeist werden muss (§ 30 WPG). Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder eine Kombination hieraus gespeist werden (§ 31 WPG).

Bei der Prüfung der Machbarkeit von Wärmenetzen in den festgelegten Eignungsgebiete wird die Möglichkeit des Einsatzes der verschiedenen Wärmeträger aus erneuerbaren Energien (Umweltwärme, Bioenergie, Solarthermie etc.) vorab geprüft.

Die Erdwärme bietet im Stadtgebiet Dachaus große Potenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung von Gebäuden (s. Ergebnisse der Potenzialanalysen des Wärmeplans Dachau). Neben der oberflächennahe Geothermie (Erschließung von Erdwärme in Tiefen von 1 bis ca. 400 m.) ist auch die Tiefengeothermie, also die Nutzung von Erdwärme der Erdrinde in Abteufungen ab 400 m vielversprechend. Die Einsatzmöglichkeiten der regional verfügbaren Tiefengeothermie sollen geprüft und in die weiteren Erwägungen einbezogen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit sowie den damit verbundenen Kosten und Umsetzungszeiträumen noch keine Aussagen möglich.

Für die Erschließung und Nutzung von Flusswasserwärme gelten die gleichen Aussagen wie für die Tiefengeothermie. In der Stadt Dachau bestehen hier ebenfalls energetische Erschließungspotenziale (Amper), die im Zuge der Umsetzung des Wärmeplans gebietsbezogen genauer zu prüfen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt sind hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit sowie den damit verbundenen Kosten und Umsetzungszeiträumen noch keine Aussagen möglich.

In der Regel haben Wärmenetze nur geringe oder keine Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel: Mit der baulichen Anlage eines Wärmenetzes wird normalerweise nicht in das Grundwasser eingegriffen. Grundsätzlich erfordern die Planung und Errichtung von Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung und Verteilung von Energie je nach Anlagentyp und -größe spezifische Genehmigungen, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren bzw. ganz auszuschließen (Einhaltung immissions- und wasserschutzrechtlicher Genehmigungsanforderungen).

Generell bietet auch Grundwasser große energetische Potenziale zur Wärmeerschließung und -nutzung. Kühlen oder Heizen mit Grundwasser ist eine erprobte Technologie. Zum Beispiel nutzt der Schweizer Konzern Swatch-Omega das Grundwasser unter seinen Firmengebäuden im Winter zum Heizen und im Sommer zum Kühlen.

Ein Kältenetz transportiert ein kaltes Fluid, um angeschlossene Gebäude zu kühlen. Aus aktueller Sicht sind für das Stadtgebiet in Dachau keine Kältenetze geplant, können aber in Zukunft aufgrund steigender Temperaturen und Komfortanforderungen ein Thema werden.

Ein flächiges Kältenetz ist im Stadtgebiet Dachaus aktuell nicht geplant. Potenzielle Wärmekunden können über den Einsatz einer Absorptionskältemaschine künftige Fernwärme im Sommer auch zur Kühlung verwenden.

 

Ein kaltes Wärmenetz kann eine technische Lösung der Realisierung eines Wärmenetzes sein. Bei einem kalten Wärmenetz sind die Vorlauftemperaturen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung vergleichsweise niedrig (bis 35°C). Kalte Nahwärmenetze bieten die Möglichkeit, Gebäude zu kühlen (z. B. Wohngebäude im Sommer oder Handelsbetriebe). In der Regel werden kalte Nahwärmenetze für die Versorgung von Neubaugebieten geplant.

Wesentliche rechtliche Inhalte und Anforderungen des für die energetische Gebäudesanierung relevanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) basieren auf der EU-Gebäuderichtlinie. Wird die EU-Richtlinie novelliert, muss in der Regel auch das GEG an die neuen europarechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Den Originaltext der EU-Gebäuderichtlinie erhalten Sie auf dieser Webseite, Schnellsuche: „EU-Gebäuderichtlinie“.

Eine gute inhaltliche Erläuterung der Richtlinie sowie zum GEG finden Sie auf der Webseite der Deutschen Energieagentur (dena), Unterseite „Ordnungsrecht“

Förderung

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Weitere allgemeine Informationen zu kommunalen Wärmeplänen und dem in diesem Kontext relevanten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier:

Stabsstelle Klimaschutz

Herr Dr. Suck

Stadtbauamt

Abteilung 5.1 Stadtplanung