Errichtung einer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise mit einer auf 6 Jahre befristeten Nutzungsaufnahme der Notunterkunft – längstens bis zum 31.12.2031

Errichtung einer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise mit einer auf 6 Jahre befristeten Nutzungsaufnahme der Notunterkunft – längstens bis zum 31.12.2031