Briefwahlunterlagen können erst ab 16.02. ausgegeben werden

Briefwahlunterlagen können erst ab 16.02. ausgegeben werden

Für die Kommunalwahl am 08. März wurden in den vergangenen Tagen die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verschickt. Mit dieser Benachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden. Da sich nun Anfragen häufen, warum die Wahlunterlagen nicht sofort ausgegeben werden, weist die Stadt Dachau noch einmal darauf hin, dass sie dies erst ab dem 16. Februar darf.

Der Grund ist eine Gesetzesänderung des Freistaats Bayern, die festlegt, dass Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar ausgegeben bzw. auf dem Postweg versendet werden dürfen. Briefwahlunterlagen erreichen also auf dem Postweg frühestens zwischen dem 18. und 20. Februar ihre Empfänger. Dies ist ggf. auch in Reise- und Urlaubsüberlegungen mit einzubeziehen.