Wir bitten um Verständnis, dass Kirchenaustritte derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sind!
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim zuständigen Wohnsitzstandesamt entgegengenommen.
Die Austrittserklärung wird dabei vom Standesbeamten beurkundet und ist daher grundsätzlich persönlich zu erklären.
Für die Beurkundung des Kirchenaustritts ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Die Verwaltungskosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 25,00 € zuzüglich 10,00 € für die Anfertigung einer Niederschrift über die Austrittserklärung.
Abteilung 1.6 Standesamt – Kirchenaustritte
Grundsätzlich wird empfohlen, dass Sie für eine persönliche Vorsprache im Standesamt einen Termin vereinbaren, telefonisch oder per Mail (standesamt@dachau.de).
Gerne können Sie auch unseren Rückrufservice nutzen.
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