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Bauleitplanung

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und festzulegen. Die Bauleitplanung wird unterteilt in die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan und die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne bzw. Satzungen. Die Stadt stellt Bauleitpläne auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das „Aufstellungsverfahren“ ist im Baugesetzbuch detailliert geregelt. Dort ist im Regelfall eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die Bürgerbeteiligungsverfahren werden durch öffentliche Bekanntmachung angekündigt. Im Internetangebot der Stadt finden Sie diese Ankündigungen unter „Aktuelles & News“. Alle Unterlagen zu laufenden Bürgerbeteiligungen sind im Bereich „Bürgerbeteiligung“ zu finden. Die Baunutzungsverordnung ist eine ergänzende Regelung zum Baugesetzbuch. Kernpunkt der Regelungen ist die planerische Festlegung über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche. Der Planzeichenverordnung können Sie entnehmen, welche Planzeichen (Darstellungen, Farben, etc.) in den Bauleitplänen üblicherweise verwendet werden.
Datenschutz ­Bauleitplanung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.

Stadtbauamt