Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass über Ihre Daten keine Auskünfte erteilt werden.
Mit der Eintragung einer Übermittlungssperre können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgende Übermittlungssperren können Sie bei Ihrer Meldebehörde einrichten lassen:
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Über das Bürgerserviceportal der Stadt Dachau können Sie bequem die gewünschte Übermittlungssperre online einrichten.
Sie können den Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre online über das Bürgerserviceportal stellen, persönlich im Bürgerbüro oder per Post. (siehe „Formulare & Downloads“)
Wenn bei Ihrem Meldedatensatz eine Auskunftssperre eingetragen ist, kann damit das Übermitteln Ihrer Meldedaten an Dritte ausgeschlossen werden. Eine Auskunftssperre wird auf Antrag oder von Amts wegen eingetragen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches entstehen würde. Es muss also eine konkrete Gefahr oder Bedrohung vorliegen. Hierfür sind Nachweise wie zum Beispiel ein Gerichtsurteil, Bestätigung einer Polizeibehörde, Opferschutzstellen oder Frauenhäusern vorzulegen.
Sie können die Auskunftssperre grundsätzlich nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung persönlich oder per Post beantragen.
Die Auskunftssperre kann in dringenden Fällen zunächst vorläufig eingetragen werden und wird ansonsten grundsätzlich befristet auf maximal zwei Jahre. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden; dafür ist erneut die aktuelle Gefährdung nachzuweisen.
Weitere Informationen über die Daten, die von Dritten abgefragt werden können und welche Voraussetzungen hierfür bestehen erhalten Sie auf der Seite Melderegisterauskünfte.
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Eintragung einer Sperre kann bei persönlicher Vorsprache sofort erfolgen.
Wenn Sie die Eintragung einer Übermittlungssperre online beantragen, wird diese innerhalb von 2-3 Werktagen eingerichtet.
Die Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren ist kostenfrei.
Eine Online-Beantragung ist nur für die Übermittlungssperren möglich:
Für die Eintragung einer Auskunftssperre verwenden Sie bitte das PDF-Formular oder melden Sie sich persönlich im Bürgerbüro.
Abteilung 1.5 Bürgerbüro
Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.
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