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Jede/r Deutsche ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument, also einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen, sobald sie/er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis oder Reisepass erhalten.
Sie können im Bürgerbüro unter folgenden Voraussetzungen ein Ausweisdokument beantragen:
Am 01.05.2025 treten neue Regelungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft:
Bitte beachten Sie: Wir versuchen Sie auf dieser Seite möglichst vollständig über die benötigten Unterlagen zu informieren. In Ausnahmefällen kann es aber während der Beantragung notwendig werden, weitere Unterlagen vorzulegen (z.B.: Sorgerechtsbeschlüsse, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit, Promotionsurkunde, etc.). In diesen Fällen ist unter Umständen eine erneute Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.
Pass- und Ausweisdokumente müssen unabhängig vom Alter immer persönlich beantragt werden. Für die Beantragung bringen Sie bitte immer folgende Unterlagen mit:
Zusätzlich bei Minderjährigen:
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat; dieser enthält einen elektronischen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital abgelegt sind. Zusätzlich können auf Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert werden.
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen im Bürgerbüro ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bitte bringen Sie hierfür zusätzlich ein biometrisches Lichtbild mit.
Gültigkeitsdauer:
Sie erhalten den neuen eReisepass; dieser enthält einen elektronischen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und Ihre Fingerabdrücke digital abgelegt werden.
Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend.
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Da sich Einreisebestimmungen auch kurzfristig ändern können, wird dringend empfohlen, sich über die Seite des Auswärtigen Amts zu informieren und ggfs. einen Reisepass rechtzeitig zu beantragen.
Hinweis für Vielreisende:
Vielreisende können gegen Aufpreis einen Reisepass mit 48 Seiten statt der üblichen 32 Seiten erhalten.
Express-Bestellung:
Bei der Bundesdruckerei kann gegen Aufpreis auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, die Bearbeitungszeit beträgt im Idealfall etwa drei bis vier Arbeitstage.
Vorläufiger Reisepass:
Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrisches Passbild mit.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert. Auch hierüber erhalten Sie weitere Informationen auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen und eine Expressbestellung nicht mehr möglich ist. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Expresspass und vorläufigem Reisepass besteht nicht. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses möglich.
Zweitpass:
Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere deutsche Pässe besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung nachgewiesen wird. Dies stellt jedoch eine Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu entscheiden hat. Ihr berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zweitpasses weisen Sie bitte durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nach. ,
Kein Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses…
… ist ein vollständig abgestempelter Pass. Sie können sich auch vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Der alte (volle) Reisepass wird dann bei der Aushändigung entwertet. Visa können oft über die Auslandsvertretungen in den neuen Pass übertragen werden.
Gültigkeitsdauer:
Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe dürfen bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bitte beantragen Sie für Ihr Kind entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Diese Dokumente sind in der Regel sechs Jahre gültig. Allerdings kann das Ausweisdokument vorzeitig ungültig werden, wenn sich das Aussehen des Kindes sehr verändert.
Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Nutzen Sie hierzu am besten unseren bequemen Online-Antrag. Sollten die Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt wegfallen ist eine erneute Beantragung eines Ausweises notwendig. Mit dieser Befreiung ist eine Reise ins Ausland nicht zulässig.
Voraussetzungen:
Benötigte Unterlagen:
Hinweise:
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient – in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument – vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Nach Ihrem Besuch im Bürgerbüro und dem Antrag auf Neuausstellung eines Ausweisdokuments leitet die Stadt Dachau Ihre Daten unverzüglich an die Bundesdruckerei weiter. Dort wird Ihr neuer Reisepass oder Personalausweis hergestellt – die mehrwöchige Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Stadt Dachau nicht beeinflusst werden.
Aktuelle Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei:
Grundpreis:
Mögliche Zuschläge beim Reisepass:
Alle Gebühren für Ausweisdokumente müssen sofort bei Beantragung per EC-Karte, Kreditkarte oder in bar bezahlt werden. Eine Zahlung gegen Rechnungsstellung oder im SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Können die beantragten Dokumente nicht bezahlt werden, wird ihr Antrag gelöscht.
Bitte informieren Sie sich vor einer geplanten Reise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts, welche Pass- und Ausweisdokumente Sie für die Einreise benötigen. Das Bürgerbüro kann und darf Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen geben. Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen erhalten Sie hier ebenfalls.
Weiterführende Informationen zu deutschen Ausweisdokumenten erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat:
Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.
Alternativ können Sie mit dem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Hauptamt: Abteilung 1.5 Bürgerbüro
Leitung: Frau Boll
Stellvertretung: Frau Hein
Öffnungszeiten
Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung
Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr
Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.
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