Gewerbe (An-, Um- & Abmeldung)

Bitte beachten Sie, dass es ab dem 06.12.2024 nicht mehr möglich ist, dem Gewerbeamt der Stadt Dachau eine Gewerbeanzeige per E-Mail zu übermitteln. Sämtliche E-Mails mit einem PDF-Formblatt auf Gewerbean-, -um oder -abmeldung werden zurückgewiesen.
Alle anderen Anfragen an das Gewerbeamt werden weiterhin per E-Mail unter gewerbe@dachau.de oder telefonisch beantwortet.

Zweitschriften können weiterhin formlos per E-Mail mit beigefügtem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung beantragt werden.

An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes

Wer im Stadtgebiet Dachau den Betrieb eines selbständigen Gewerbes beginnt, einen bestehenden Betrieb verlegt, die Gewerbetätigkeit wechselt oder ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, hat dies dem Bürgerbüro gleichzeitig anzuzeigen.

Die Gewerbeordnung (GewO) geht zwar vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus, d.h. der Betrieb des Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit keine Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Die Tätigkeiten sind jedoch der Gewerbebehörde zu melden.

Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und sich von freiberuflichen, höherwertigen Tätigkeiten (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) unterscheidet.
 

Sie können Gewerbean-, um, und -abmeldungen einfach online über nachfolgenden Link durchführen, damit vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten im Bürgerbüro.
Das Verfahren leitet Sie Schritt für Schritt durch die Gewerbeanzeige.
Die Zahlung erfolgt am Ende des Prozesses über SEPA-Lastschrift oder Giropay.

Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z.B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte) ist gleichzeitig mit Aufnahme der Tätigkeit bei der Gewerbebehörde anzumelden.

Dies gilt auch für eine Zweigniederlassung und eine unselbständige Zweigstelle. Diese Anmeldung stellt eine Anzeige gegenüber der Behörde dar und ersetzt nicht eine etwaige Erlaubnispflicht (z.B. Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Ähnliches) oder die Eintragung bei der Handwerkskammer.

Meldepflichtig sind:

  • Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb unabhängig davon, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird
  • Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der/die gesetzliche(n) Vertreter

Besonderheiten Handwerk:

Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.

Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Gewerbeanmeldung mit dem Existenzgründungsbüro der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (siehe Links) oder mit dem Gründerzentrum der Handwerkskammer für München und Oberbayern (siehe Links) in Verbindung zu setzen.

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:

Für einige Gewerbearten ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Handwerker
  • Bewacher
  • Makler sowie Bauträger und Baubetreuer
  • Pfandleiher
  • Versteigerer
  • Gaststättenbetreiber
  • Spielhallenbetreiber

Aufgrund der Vielzahl der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten kann eine abschließende Aufzählung nicht erfolgen. Bezüglich der konkreten Zulassungsvoraussetzungen empfehlen wir Ihnen, sich bei der zuständigen Erlaubnisbehörde oder der Industrie- und Handelskammer beraten zu lassen.

Weitere Informationen:

Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss das Gewerbe bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung anmelden.

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn sich der Standort des Gewerbes innerhalb des Stadtgebietes Dachau ändert (Verlegung), der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gewerbemeldung aktiv vorzunehmen haben, sie ist nicht automatisch an die Ummeldung Ihres Wohnsitzes gekoppelt.

Um Ihr Gewerbe umzumelden, kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten persönlich ins Bürgerbüro. 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
    gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Bevollmächtigung:
    eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) im Original

Die Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung.

Wenn der Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgegeben oder der Betrieb in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird, ist eine Gewerbeabmeldung der Betriebsstätte unbedingt erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gewerbemeldung aktiv vorzunehmen haben, sie ist nicht automatisch an die Ummeldung Ihres Wohnsitzes gekoppelt.

Um Ihr Gewerbe abzumelden, kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten persönlich ins Bürgerbüro. 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeschein oder Kopie des Gewerbescheins
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Weitere Informationen:

Bei Verlegung Ihres Betriebes in eine andere Stadt oder Gemeinde sind zwei Meldungen erforderlich:

  • Abmeldung beim Bürgerbüro der Stadt Dachau
  • Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprache
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen die Gewerbean-, um- und abmeldung in der Regel sofort abschließend bearbeitet und die Bescheinigung ausgehändigt.

Online Gewerbeanzeige
Bei einer Online Gewerbeanzeige wird die Gewerbean-, um- und abmeldung in der Regel sofort abschließend bearbeitet und die Bescheinigung per Post zugesandt.

Gebühren & Zahlungsmöglichkeiten

Gewerbeanmeldung: 

  • für eine natürliche Person: 50,00 €
  • für eine juristische Person: 65,00 €

Gewerbeab- und -ummeldung:

  • für eine natürliche Person: 25,00 €
  • für eine juristische Person: 35,00 €

Zweitschrift:

  • 20,00 €

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Bei persönlicher Vorsprache können Sie bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten im Bürgerbüro bezahlen.
  • bei der Online Gewerbemeldung ist eine Zahlung mit SEPA-Lastschrift oder Giropay möglich.

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten

Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.

Alternativ können Sie mit dem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Ansprechpartner

Hauptamt: Abteilung 1.5 Bürgerbüro

Leitung: Frau Boll

Stellvertretung: Frau Hein

 

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch: 14.00 – 18.00 Uhr

 

Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung

 

Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr

Bürgerbüro Stadt Dachau

Ihr Termin im Bürgerbüro

Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.