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Bitte beachten Sie, dass es ab dem 06.12.2024 nicht mehr möglich ist, dem Gewerbeamt der Stadt Dachau eine Gewerbeanzeige per E-Mail zu übermitteln. Sämtliche E-Mails mit einem PDF-Formblatt auf Gewerbean-, -um oder -abmeldung werden zurückgewiesen.
Alle anderen Anfragen an das Gewerbeamt werden weiterhin per E-Mail unter gewerbe@dachau.de oder telefonisch beantwortet.
Zweitschriften können weiterhin formlos per E-Mail mit beigefügtem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung beantragt werden.
Wer im Stadtgebiet Dachau den Betrieb eines selbständigen Gewerbes beginnt, einen bestehenden Betrieb verlegt, die Gewerbetätigkeit wechselt oder ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, hat dies dem Bürgerbüro gleichzeitig anzuzeigen.
Die Gewerbeordnung (GewO) geht zwar vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus, d.h. der Betrieb des Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit keine Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Die Tätigkeiten sind jedoch der Gewerbebehörde zu melden.
Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und sich von freiberuflichen, höherwertigen Tätigkeiten (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) unterscheidet.
Sie können Gewerbean-, um, und -abmeldungen einfach online über nachfolgenden Link durchführen, damit vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten im Bürgerbüro.
Das Verfahren leitet Sie Schritt für Schritt durch die Gewerbeanzeige.
Die Zahlung erfolgt am Ende des Prozesses über SEPA-Lastschrift oder Giropay.
Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z.B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte) ist gleichzeitig mit Aufnahme der Tätigkeit bei der Gewerbebehörde anzumelden.
Dies gilt auch für eine Zweigniederlassung und eine unselbständige Zweigstelle. Diese Anmeldung stellt eine Anzeige gegenüber der Behörde dar und ersetzt nicht eine etwaige Erlaubnispflicht (z.B. Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Ähnliches) oder die Eintragung bei der Handwerkskammer.
Meldepflichtig sind:
Besonderheiten Handwerk:
Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.
Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Gewerbeanmeldung mit dem Existenzgründungsbüro der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (siehe Links) oder mit dem Gründerzentrum der Handwerkskammer für München und Oberbayern (siehe Links) in Verbindung zu setzen.
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Für einige Gewerbearten ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:
Aufgrund der Vielzahl der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten kann eine abschließende Aufzählung nicht erfolgen. Bezüglich der konkreten Zulassungsvoraussetzungen empfehlen wir Ihnen, sich bei der zuständigen Erlaubnisbehörde oder der Industrie- und Handelskammer beraten zu lassen.
Weitere Informationen:
Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss das Gewerbe bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung anmelden.
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn sich der Standort des Gewerbes innerhalb des Stadtgebietes Dachau ändert (Verlegung), der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gewerbemeldung aktiv vorzunehmen haben, sie ist nicht automatisch an die Ummeldung Ihres Wohnsitzes gekoppelt.
Um Ihr Gewerbe umzumelden, kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten persönlich ins Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Die Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung.
Wenn der Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgegeben oder der Betrieb in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird, ist eine Gewerbeabmeldung der Betriebsstätte unbedingt erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gewerbemeldung aktiv vorzunehmen haben, sie ist nicht automatisch an die Ummeldung Ihres Wohnsitzes gekoppelt.
Um Ihr Gewerbe abzumelden, kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten persönlich ins Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Weitere Informationen:
Bei Verlegung Ihres Betriebes in eine andere Stadt oder Gemeinde sind zwei Meldungen erforderlich:
Persönliche Vorsprache
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen die Gewerbean-, um- und abmeldung in der Regel sofort abschließend bearbeitet und die Bescheinigung ausgehändigt.
Online Gewerbeanzeige
Bei einer Online Gewerbeanzeige wird die Gewerbean-, um- und abmeldung in der Regel sofort abschließend bearbeitet und die Bescheinigung per Post zugesandt.
Gewerbeanmeldung:
Gewerbeab- und -ummeldung:
Zweitschrift:
Zahlungsmöglichkeiten:
Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren.
Alternativ können Sie mit dem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Hauptamt: Abteilung 1.5 Bürgerbüro
Leitung: Frau Boll
Stellvertretung: Frau Hein
Öffnungszeiten
Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung
Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr
Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.
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