Das Gewerberegister ist ein von der Stadt Dachau geführtes Verzeichnis über die in der Stadt Dachau angemeldeten Firmen und Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf Antrag Auskunft über einzelne der zu Gewerbebetrieben gespeicherten Daten erhalten.
Die Auskunft können Sie schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau, per E-Mail, per Fax oder auch persönlich beantragen. Bitte geben Sie hierbei Ihre Personalien sowie Ihre Anschrift an und übermitteln Sie uns alle Ihnen zur Verfügung stehenden Angaben zu dem gesuchten Gewerbebetrieb. Die Gewerberegisterauskunft ist nur möglich, wenn der von Ihnen gesuchte Gewerbetrieb mit Ihren Angaben zweifelsfrei im Gewerberegister identifiziert werden kann. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister beschränkt sich auf den Namen des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister kann keine Gewähr übernommen werden.
Die Übermittlung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nur dann zulässig, wenn Sie ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen (durch Kopien von Vertragsgrundlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel).
Ein Rechtsanspruch auf Auskunft aus dem Gewerberegister besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register; eine Auskunftserteilung steht deshalb im Ermessen der zuständigen Behörde.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bei schriftlichen Anfragen je nach Postlauf etwa 7 Werktage. Persönliche Anfragen werden in der Regel sofort beantwortet.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Gewerberegisterauskunft beträgt 15,00 €, für jede weitere Auskunft 7,50 €.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn der gesuchte Gewerbetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift Ihnen bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zahlungsmöglichkeiten:
Die Gebühr bezahlen Sie im Voraus in bar oder per Scheck. Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren oder die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Persönliche Anfragen können Sie am Kassenautomaten im Bürgerbüro bezahlen.
Abteilung 1.5 Bürgerbüro – Gewerbe
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