Gewerbezentral­registerauskunft

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. In dem Register werden – ähnlich dem Führungszeugnis – Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden.

Sie können eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Bürgerbüro der Stadt Dachau beantragen, wenn Sie mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dachau gemeldet sind.

Privatpersonen können den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses im Bürgerbüro beantragen. Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, ist nicht möglich.

Ihr Antrag wird von uns an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Die Auskunft wird dort erstellt und entweder an Sie oder die benannte Behörde übersandt.

In Ausnahmefällen ist neben der persönlichen Antragstellung auch ein schriftlicher Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister möglich. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Zudem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vor Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung.

Alternativ zu der persönlichen Antragstellung kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Schriftliche Anfragen bezahlen Sie nach Erhalt der Auskunft und der Rechnung per Überweisung, bitte überweisen Sie nicht vorab.

Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen kann grundsätzlich nur persönlich durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im Bürgerbüro gestellt werden.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, ist nicht möglich.

Bei Antragstellung ist neben dem Personalausweis/Reisepass auch eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs vorzulegen.

Ihr Antrag wird von uns an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Die Auskunft wird dort erstellt und entweder an Sie oder die benannte Behörde übersandt. Die Übersendung an eine Behörde ist jedoch nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (§ 150 Abs. 5 GewO) möglich.

Alternativ zu der persönlichen Antragstellung kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei persönlicher Vorsprache und bei Vorlage aller benötigten Unterlagen sofort abschließend im Bürgerbüro beantragt werden. Im Falle eines schriftlichen Antrags beträgt die Bearbeitungszeit längstens eine Woche.

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €

Zahlungsmöglichkeiten:

Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte oder Kreditkarte am Zahlungsterminal des Bürgerbüros möglich. Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren ist nicht möglich.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen:

Weitere Informationen über die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier:

Hauptamt

Abteilung 1.5 Bürgerbüro – Gewerbe