Hochzeit

Eheschließung

Wir freuen uns, dass Sie im Standesamt Dachau den „Bund für das Leben“ schließen möchten.

Beachten Sie bitte jedoch, dass für Fragen zur Eheschließung grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes der zuständige Ansprechpartner für Sie ist.

Ihr Fahrplan zur Eheschließung

Vor der Eheschließung durch den Standesbeamten sind noch einige Schritte zu beachten:

1. Sie haben die erforderlichen Urkunden besorgt

Bei der Bewältigung der Formalitäten und Besorgung der erforderlichen Unterlagen lassen wir Sie nicht allein.

Bitte haben Sie aber auch Verständnis, dass wir hier nicht für jede mögliche Konstellation von Familienverhältnissen einen „Internet-Fahrplan“ anbieten können. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen daher, sich mit den jeweiligen Standesbeamten persönlich oder telefonisch in Verbindung zu setzen.

Welche Urkunden und Unterlagen Sie tatsächlich besorgen müssen, hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden) durch neu ausgestellte Urkunden – nicht älter als sechs Monate – nachweisen müssen.

Falls einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind in der Regel zusätzliche Dokumente, wie etwa ein Ehefähigkeitszeugnis, erforderlich.

Teilweise muss das Oberlandesgericht auch eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. Wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie konkret vorlegen müssen.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung zur Eheschließung bei uns, welche Dokumente für Sie persönlich notwendig sind.

2. Die Anmeldung der Eheschließung

Nachdem Sie die erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden.

Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt vorab telefonisch einen Termin mit unserem Heiratsbüro und beachten Sie, dass dies ausschließlich beim Standesamt Ihres Wohnortes möglich ist.

Selbstverständlich können Sie die Ehe dann bei jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in der Regel persönlich durch beide Verlobten. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

Können Sie nicht gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt kommen, kann ein Verlobter den anderen bevollmächtigen, die Eheschließung alleine anzumelden. Die notwendige Bevollmächtigung senden wir Ihnen gerne zu.

Falls Sie in der Hauptsaison (Mai bis September) den Bund fürs Leben schließen wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Wunschtermin rechtzeitig bei unserem Heiratsbüro reservieren zu lassen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich.

Die unverbindliche Vormerkung eines Termins ist als besonderer Service von uns bereits bis zu neun Monate vor der Eheschließung möglich. Außerhalb der Hochsaison ist es in der Regel kein Problem, kurzfristig zu heiraten.

Bei der Anmeldung der Eheschließung hat der Standesbeamte die Aufgabe, Ihre Unterlagen daraufhin zu prüfen, dass kein Ehehindernis vorliegt.

Bei der Anmeldung der Eheschließung nehmen wir auch Ihre Erklärungen zu der von Ihnen gewünschten Namensführung entgegen. Bitte bringen Sie ausreichend Zeit (ca. 40 Minuten) mit.

Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an. Bitte berücksichtigen Sie dies.

Nach der Anmeldung der Eheschließung bekommen Sie von uns eine Bestätigung über die Anmeldung der Eheschließung, mit der Sie bereits vor der Eheschließung einen neuen Ausweis beantragen können, wenn sich Ihr Name bei der Eheschließung ändert.

Um Ihre Anmeldung der Eheschließung so zügig wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns zu vereinbaren.

3. Der besondere Tag – Ihr JA-Wort im Dachauer Standesamt

Unser Ziel ist es, Ihren Hochzeitstag zu einem besonders schönen Ereignis für Sie zu machen.

Zum vereinbarten Hochzeitstermin erwarten wir Sie in unserem Trausaal im Standesamt (Rathaus I, Konrad-Adenauer-Str. 2-6, 1. Stock Altbau, Zimmer 205).

Für einen besonderen Tag in ihrem Leben

Verehrtes Brautpaar,

um den Tag Ihrer standesamtlichen Hochzeit zu einem schönen Erlebnis für Sie zu machen, bietet Ihnen das Standesamt Dachau folgende Möglichkeiten an:

Trauungen außerhalb der regulären Dienstzeiten am Freitagnachmittag

Für Bürger mit Hauptwohnsitz in Dachau, Haimhausen und Hebertshausen bieten wir die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 90,- €  Ihre standesamtliche Hochzeit am Freitagnachmittag zu feiern. Angebotene Termine und Uhrzeiten erfragen Sie bitte in unserem Heiratsbüro.

In der schönen Jahreszeit können Sie zudem an ausgewählten Freitagnachmittagen auf der Rathausterrasse mit wunderbarem Blick über Dachau heiraten (Zusatzgebühr 240 €; bei schlechter Witterung wird die Trauung in das Rathaus verlegt):

  • 16. Mai 2025
  • 11. Juli 2025
  • 01. August 2025
  • 05. September 2025

 

Trauungen außerhalb der regulären Dienstzeiten am Samstag

Für Bürger mit Hauptwohnsitz in Dachau, Haimhausen und Hebertshausen stehen im Jahr 2025 an folgenden Samstagen Termine zur Eheschließung gegen eine Zusatzgebühr in Höhe von 90,00 € zur Verfügung:

  • 10. Mai 2025
  • 07. Juni 2025
  • 19. Juli 2025
  • 23. August 2025
  • 20. September 2025
  • 18. Oktober 2025

Die angebotenen Uhrzeiten erfragen Sie bitte im Heiratsbüro.

 

Foto- und Videoaufnahmen für den Privatgebrauch

Selbstverständlich können Sie während der Trauung nach Absprache mit Ihrem Standesbeamten fotografieren und filmen. Sie können auch gerne Foto- und Videostudios zur professionellen Aufnahme Ihrer Trauung beauftragen.

 

Blumenschmuck und Tischdekoration

Der Trausaal wird für Sie mit einer Tischdekoration feierlich geschmückt. Darüber hinaus haben Sie natürlich die Möglichkeit, den Trauraum nach Ihren eigenen Wünschen zu gestalten und dafür einen Floristen Ihrer Wahl zu beauftragen.

 

Dachauer Sehenswürdigkeiten

Sollten Sie Lust haben nach Ihrer Trauung noch einen Streifzug durch Dachau zu machen und die Sehenswürdigkeiten unserer 1200 Jahre alten Stadt zu besichtigen, ist Ihnen die Tourist-Information im Amt für Kultur, Tourismus und Zeitgeschichte gerne bei Ihrer Planung behilflich.

Wir hoffen, Ihnen hiermit eine Hilfestellung zur Gestaltung und Organisation Ihrer Trauung geben zu können.

Falls Sie darüber hinaus noch Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, sind wir selbstverständlich auch hierfür für Sie da.

 

Blick in den Trausaal des Dachauer Rathauses

Wir haben Sie mit unserem Trauungs-Service-Paket nicht überzeugen können, in Dachau zu heiraten?

Schade ! – Falls Sie sich entschieden haben im Ausland den Bund fürs Leben zu schließen, stehen wir Ihnen auch dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Der Hochzeitstourismus kennt keine Grenzen mehr. Ob in Las Vegas, New York oder auf Hawaii, auf Bali oder Mauritius, in der Karibik oder während des Safariurlaubs – Sie können fast in jedem Staat der Erde heiraten.

Wichtig ist jedoch, dass diese Eheschließung später auch in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird.

Grundsätzlich wird jede Eheschließung anerkannt, wenn sie in der dort üblichen Art und Weise (der sogenannten Ortsform) geschlossen wurde.

In den meisten europäischen Staaten benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes gerne ausstellt. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung zur Eheschließung. Viele andere Staaten begnügen sich aber auch mit der Vorlage Ihres Reisepasses – im Heiratsparadies Las Vegas ist dies zum Beispiel der Fall.

Einen guten Überblick bieten hier die Website des Bundesverwaltungsamts in Köln.

Die Anschrift lautet:

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

poststelle@bva.bund.de

Bitte beachten Sie, dass eine ausländische Heiratsurkunde in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres gilt. In der Regel ist eine weitere Beglaubigung durch Anbringung einer Apostille auf der Urkunde durch die ausländische Behörde oder die Legalisierung der Urkunde durch die deutsche Auslandsvertretung erforderlich. Auch zu diesem Bereich finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes Informationen. Selbstverständlich können auch wir Ihnen sagen, welchen formalen Vorschriften eine ausländische Heiratsurkunde genügen muss, damit sie in Deutschland anerkannt wird.

Zur Namensführung nach einer Eheschließung im Ausland ist zu beachten, dass in aller Regel im Ausland keine, nach deutschem Recht erforderliche, Namenserklärung abgegeben werden kann. Sie führen also auch nach der Eheschließung Ihre Namen weiter. Falls Sie nach der Hochzeit einen gemeinsamen Familiennamen führen wollen, können Sie die erforderliche Namenserklärung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes nachholen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Standesbeamten.

Mit der Eheschließung haben die Frischverheirateten die Möglichkeit, einen Familiennamen zu bestimmen.

Das seit dem 01.04.1994 geltende Namensrecht bietet dem Ehepaar verschiedene Möglichkeiten.

Grundsätzlich können die Ehegatten bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen (gemeinsamer Familienname) bestimmen. Diesen Namen erhalten auch die Kinder dieses Ehepaares. 

Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich!

Der Partner, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wird, hat die Möglichkeit einen Doppelnamen zu führen, indem er seinen Geburtsnamen oder einen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen (Ehenamen aus einer vorangegangenen Ehe) dem Ehenamen voranstellt oder an diesen anfügt. Diese Erklärung kann widerrufen werden.

Die Ehegatten haben aber auch die Möglichkeit, keine Erklärung zu ihrem Familiennamen abzugeben. Es behält dann jeder Partner seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung).

Bei der Geburt eines Kindes müssen die Eltern dann aber die Entscheidung treffen, ob das Kind und alle weiteren Kinder den Namen des Vaters oder den der Mutter tragen sollen.

Seit 12.02.2005 (Inkrafttreten des neuen Ehenamenrechts; auf Neufassung des § 1355 BGB) besteht neben den bisherigen Alternativen auch die Möglichkeit, dass die Ehegatten den aktuellen Familiennamen eines Ehegatten, welchen dieser aus einer früheren Ehe erworben hat, zum Ehenamen bestimmen können.

Falls einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist, hat das Brautpaar auch die Möglichkeit der Namenswahl nach dem betreffenden Heimatrecht.

Sehr geehrtes Brautpaar,

in Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, sich gleich nach der Eheschließung gegebenenfalls bei Ihrer neuen Wohnortgemeinde anzumelden sowie Ihre Steuerkarten berichtigen zu lassen.

Falls sich durch die Eheschließung Ihr Familienname geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen.

In Dachau wohnende Ehepaare wenden sich hierfür bitte an das Bürgerbüro der Stadt Dachau.

Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung an einer Eheschließung verweigern, wenn offenkundig ist, dass eine Scheinehe vorliegt.

Scheinehe ist eine Heirat auf dem Papier, mit dem Ziel, einem anderen Menschen eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen.

Eine Scheinehe wird oftmals durch organisierte Händlerringe vermittelt und ist mit Geldzahlungen verbunden. Oftmals wird eine Scheinehe aus Mitleid oder aus finanzieller Not eingegangen.

Immer häufiger …

  • werden Frauen als Partnerinnen für Scheinehen benutzt
  • werden Frauen dadurch straffällig
  • werden Frauen abhängig von Vermittler- und Händlerringen
  • handeln Frauen aus finanzieller Not oder Mitleid unüberlegt

 

Ihr Risiko:

  • Sie werden Ehepartner mit allen Rechten und Pflichten, wie z.B.
    • gegenseitige Unterhaltsansprüche
    • Rentenausgleich
    • ausländisches Eherecht
  • Durch unrichtige Angaben Behörden gegenüber machen sich in der Regel beide Partner strafbar.
  • Sie werden durch Ihre Straffälligkeit erpressbar, und können Opfer für weitere Straftaten der organisierten Händler- und Vermittlerringe werden. Nicht selten drohen Gewalt und Prostitution. Auch Ihre Kinder können bedroht sein.
  • Der zunächst vereinbarte Geldbetrag wird oft nur zum Teil ausbezahlt oder später mit Druckmitteln wieder zurückgefordert.
  • Die versprochene Ehescheidung kann durch Untertauchen des Partners in Frage gestellt werden.

Hauptamt

Abteilung 1.6 Standesamt

Ihr Termin im Standesamt

Grundsätzlich wird empfohlen, dass Sie für eine persönliche Vorsprache im Standesamt einen Termin vereinbaren, telefonisch oder per Mail (standesamt@dachau.de).

Gerne können Sie auch unseren Rückrufservice nutzen.