Meldebescheinigung

Meldebescheinigung und Meldebestätigung

Auf Antrag erstellt das Bürgerbüro eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten.

Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf diese nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden.

Persönlich: Sie sprechen persönlich vor und bringen folgende Unterlagen mit:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Wenn Sie die Meldebescheinigung auf einem Formular benötigen, bringen Sie dieses bitte mit

 

Postalisch: Bitte legen Sie folgende Dokumente bei:

  • Antragsformular (siehe „Formulare & Downloads“) oder wenn Sie die Meldebescheinigung auf einem Formular benötigen, dann dieses
  • Kopie Ihres Personalausweises

 

Online: Über das Bürgerserviceportal (nur mit Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder eID Karte)

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

 

Auf Antrag der betroffenen Person können in die Meldebescheinigung weitere Daten aufgenommen werden:

  • frühere Namen (sofern gespeichert)
  • Ordensname, Künstlername (sofern gespeichert)
  • Geburtsort, bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Religion
  • frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft, im Ausland auch den Staat
  • Daten zum Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner
  • Daten zu minderjährigen Kindern
  • Personalausweis / Pass/ eID-Karte-Daten

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrer Antragsart:

  • Persönliche Beantragung: Sie erhalten die Meldebescheinigung sofort ausgehändigt.
  • Postalische oder Online-Beantragung: Sie erhalten die Meldebescheinigung sofort bzw. innerhalb einer Woche per Post zugesandt.

Die Bearbeitungsgebühr pro Bescheinigung beträgt 5,00 €.

Die Beantragung von Meldebescheinigungen für Rentenzwecke oder zur Vorlage beim Jobcenter sind nach Vorlage eines Schreibens der zuständigen Stelle gebührenfrei.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Persönliche Beantragung: Bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte am Kassenautomaten des Bürgerbüros
  • Online Beantragung: SEPA-Lastschrift-Verfahren oder Onlineüberweisung

Hauptamt

Abteilung 1.5 Bürgerbüro

Ihr Termin im Bürgerbüro

Ein Besuch im Bürgerbüro ist mit und ohne Termin möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.

Besucher mit Termin werden vorrangig aufgerufen. Je nach Verfügbarkeit werden Wartetickets an Besucher ohne Termin ausgegeben; aufgrund der Vorbereitungen zur Kommunalwahl kann es jedoch zu Wartezeiten oder eingeschränkten Ticketvergaben kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Je nach Kapazität werden wochenweise weitere Termine freigegeben.