Der erstmalig 1997 aufgelegte und stetig erneuerte Dachauer Mietspiegel wurde für 2024 fortgeschrieben. Um Synergieeffekte zu nutzen, haben die Gemeinde Karlsfeld und die Stadt Dachau die Fortschreibung des Mietspiegels gemeinsam beauftragt. Der neue Mietspiegel tritt zum 01.04.2024 in Kraft und wird bis 31.03.2026 gelten.
Dieser Mietspiegel wurde am 09.04.2024 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Im Gegensatz zum „einfachen“ Mietspiegel beinhaltet dieser die Vermutungswirkung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiedergibt. Er hat somit bei Mieterhöhungsverlangen einen höheren Stellenwert und in seiner Bedeutung Vorteile gegenüber Sachverständigengutachten und der Heranziehung von Vergleichsmieten. Durch die vorliegende Fortschreibung handelt es sich auch weiterhin um einen qualifizierten und nicht um einen einfachen Mietspiegel.
Im Ergebnis sind die Mieten weiter angestiegen. In Dachau und Karlsfeld erhöhte sich die durchschnittliche Nettobasismiete im Vergleich zum Mietspiegel 2022 um ca. 4,2 %. Die durchschnittliche Nettobasismiete in Dachau stieg somit im Vergleich zum Mietspiegel 2022 von 11,66 €/qm auf 12,15 €/qm, in Karlsfeld im gleichen Zeitraum von 12,62 €/qm auf 13,15 €/qm an.
Die Interessenvertretungen der Mieter (Mieterverein Dachau und Umgebung e.V.) und Vermieter (Haus & Grund Stadt und Landkreis Dachau e.V.) waren in die Fortschreibung einbezogen und haben dem qualifizierten Mietspiegel zugestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Mietspiegel nur im Stadtgebiet Dachau gilt. Der Mietspiegel ist auf andere Gemeinden nicht übertragbar und in anderen Städten oder Gemeinden nicht anwendbar.
Kommunen dürfen ihren eigenen Mietspiegel erläutern, es ist ihnen jedoch gesetzlich verboten, eine Rechtsberatung zu Mieten, Miethöhe oder Mieterhöhungsverlangen zu machen. In Konfliktfällen ist deshalb die Hilfe von Rechtsanwälten oder Rechtsberatungen in Anspruch zu nehmen.
Alle anderen Anfragen an das Gewerbeamt werden weiterhin per E-Mail unter gewerbe@dachau.de oder telefonisch beantwortet.
Zweitschriften können weiterhin formlos per E-Mail mit beigefügtem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung beantragt werden.
Nach der Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. Dezember 2021 in Verbindung mit § 556d BGB darf die Miete in der Stadt Dachau zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Davon gibt es einige Ausnahmen: bei Vermietungen von nach dem 01.10.2014 erstmals genutzten Wohnungen sowie wenn die Vormiete höher als die nach § 556d Abs. 1 BGB zulässige Miete war (in diesem Fall darf die neue Miete genauso hoch sein wie die Vormiete) und wenn Modernisierungen im Sinne des § 556e BGB durchgeführt wurden.
Nach der Mieterschutzverordnungder Bayerischen Staatsregierung vom 14. Dezember 2021 in Verbindung mit § 558 BGB darf die Miete in der Stadt Dachau bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zudem innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 15 % erhöht werden.
Diese Regulierungen gelten bis zum 31. Dezember 2025.
Die Schutzfrist für Mieter nach einem Eigentümerwechsel beträgt für Dachauer Wohnungen gemäß § 577a Abs. 1 BGB bzw. § 577a Abs. 1a BGB sowie § 1 und der Anlage zu § 1 der Mieterschutzverordnung des Freistaates Bayern bis zum 31.12.2025 zehn Jahre.
Die Mieterschutzverordnung und die Anlage hierzu finden Sie nachfolgend in den Downloadlinks.
Mieterverein Dachau und Umgebung e.V.
Ludwig-Ernst-Straße 48
85221 Dachau
Tel.: 08131/83844
Fax: 08131/72624
Mieterverein-Dachau@t-online.de
Haus & Grund Stadt und Landkreis Dachau e.V.
Mittermayerstraße 29
85221 Dachau
Tel.: 08131/29 25 987
info@haus-und-grund-dachau.de
Sie können sich anhand der nicht mehr gültigen Mietspiegel über die Entwicklung der Mieten in Dachau informieren.
Die Mietspiegel aus den Jahren 2006, 2010, 2014, 2018 und 2022 wurden jeweils neu erstellt und basierten auf aktuellen Datenerhebungen.
Die Mietspiegel der Jahre 2008, 2012, 2016 und 2020 wurden jeweils statistisch fortgeschrieben.
Alle Mietspiegel seit 2006 sind qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Stadtrat der Stadt Dachau sowie von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt wurden.
Abteilung 1.5 Bürgerbüro
Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen