Ausweise für Schwerbehinderte

Parkausweis für Schwerbehinderte

Je nach Art der Behinderung können behinderte Menschen verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.

Um Parkerleichterungen für Schwerbehinderte zu erhalten, benötigen Sie einen Parkausweis. Wenn Sie mit Ihren Hauptwohnsitz in Dachau gemeldet sind, ist für Sie die Stadt Dachau zuständig. Ansonsten müssen Sie sich an die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes wenden.

Ob die Voraussetzungen für einen Parkausweis vorliegen, hängt von dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung ab, welcher vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) auf Antrag amtlich festgestellt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt Schwerbehindertenausweis.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Stadt Dachau an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales gebunden ist. Wir haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.

Europäischer Parkausweis

Der EU-Parkausweis kann beantragt werden bei

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinden (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Contergan-Geschädigten und vergleichbaren Personen (beidseitiger Amelie), Phokomelie oder vergleichbarer Funktionseinschränkung

Zu beachten ist:

  • Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
  • Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und in vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
  • Der Parkausweis gilt maximal 5 Jahre. Danach muss er neu beantragt werden.

 

Deutscher Parkausweis

Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) können einen orangefarbigen Parkausweis beantragen; damit erhalten sie in ganz Deutschland die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten und diversen anderen Bereichen. Das Parken auf den mit Schild ausgewiesenen Behindertenparkplätzen ist damit nicht erlaubt.

Der bundesweite Parkausweis (orange) kann beantragt werden bei

  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70

 

Zu beachten ist:

  • Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
  • Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
  • Der Parkausweis gilt nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.

 

Der Parkausweis gilt maximal 5 Jahre. Danach muss er neu beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind von Ihnen vorzulegen:

Für den Europäischen Parkausweis

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
  • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes im Original oder in Kopie (Vorder- und Rückseite) oder
    aktueller Bescheid des Versorgungsamtes im Original oder in Kopie
  • Foto im Passbildformat
  • bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original 
  • ggf. alter abgelaufener Parkausweis

Für den Deutschen (orangen) Parkausweis

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
  • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes im Original oder in Kopie (Vorder- und Rückseite) und
  • aktueller Bescheid des Versorgungsamtes im Original oder in Kopie
  • bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original 
  • ggf. alter abgelaufener Parkausweis

Im Falle eines alten abgelaufenen Parkausweises

  • Ist Ihr Parkausweis abgelaufen oder läuft in Kürze aus, stellen Sie bitte einen neuen Antrag.
  • Das Bürgerbüro muss alle Voraussetzungen erneut prüfen.
  • Eine „automatische“ Verlängerung eines abgelaufenen Parkausweises gibt es nicht.

Den Antrag (siehe unten) mit allen notwendigen Unterlagen kann die behinderte Person selbst oder eine bevollmächtigte Person schriftlich

  • per Brief,
  • per Fax,
  • per E-Mail oder
  • persönlich

beim Bürgerbüro der Stadt Dachau stellen.

Zusammen mit dem Parkausweis erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid, der alle Bereiche auflistet, in denen Sie außer auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen auch parken dürfen.

Achtung: Mit dem Deutschen Parkausweis dürfen Sie zwar die unten folgenden Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, aber nicht auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken!

In Deutschland (die Möglichkeiten im Ausland regelt eine eigene Broschüre) ist das Parken im Rahmen des Genehmigungsbescheides unter Beachtung der Bedingungen auch gestattet

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, wobei die zugelassene Parkdauer überschritten werden darf
  • an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Diese Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Die Parkberechtigung ist stets durch den gut lesbar ausgelegten Parkausweis nachzuweisen. Den Bescheid sollten Sie zusätzlich immer griffbereit (im Handschuhfach) mit sich führen.

Unabhängig davon, ob Sie die Voraussetzungen für einen Parkausweis nicht erfüllen, weil Ihnen bislang bestimmte Merkzeichen vom Versorgungsamt nicht zuerkannt wurden oder das Bürgerbüro Ihren Antrag leider ablehnen musste, weil Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann Sie das Bürgerbüro beraten, was am besten zu tun ist.

In vielen Fällen liegt der letzte Bescheid des Versorgungsamtes schon Jahre zurück. Wenn sich in dieser Zeit die körperlichen Beeinträchtigungen verschlimmert haben, empfiehlt das Bürgerbüro, beim Versorgungsamt einen sogenannten Erhöhungs- bzw. Verschlimmerungsantrag für den Schwerbehindertenausweis zu stellen.

Sie erhalten im Bürgerbüro

  • einen Erhöhungs- bzw. Verschlimmerungsantrag für den Schwerbehindertenausweis
  • das zugehörige Merkblatt und
  • eine Liste mit Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, die Sie bei der Antragstellung unterstützen können.

Diese Unterlagen und Informationen erhalten Sie aber auch direkt auf der Website des Versorgungsamtes (Zentrum Bayern Familie und Soziales).

Aus der unten aufgeführten Übersicht zu Standorten der Behindertenparkplätze Dachau (PDF) können Sie die Standorte der Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Dachau einsehen und ausdrucken.

Die abschließende Bearbeitung eines Parkausweises dauert i.d.R. 1 Woche.

Die Ausstellung einer Parkerleichterung für Behinderte ist gebührenfrei.

Schwerbehinderten­ausweis

Der Grad der Behinderung (GdB) sowie die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt auf Antrag festgestellt. Den Antrag können Sie entweder im Bürgerbüro an der Infotheke erhalten, im Internet herunterladen oder direkt online stellen.

Der Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung wird nicht von der Stadt Dachau bearbeitet, deshalb kann keine Aussage über die Bearbeitungszeit erfolgen.

Sie erhalten nach Eingang Ihres Antrags beim Versorgungsamt eine Eingangsbestätigung mit den Angaben über Ihre zuständige Regionalstelle sowie Ihre/n Sachbearbeiter/in.

Sie erhalten den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis im Bürgerbüro gebührenfrei.

Die Ausstellung des Ausweises beim Versorgungsamt ist ebenfalls gebührenfrei.

Für Antragsteller aus Oberbayern ist die Regionalstelle der Oberpfalz zuständig:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg

0941 7809-00

poststelle.opf@zbfs.bayern.de

Sie können Ihren Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung online stellen.

Sie können sich den Antrag auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales herunterladen:

Hauptamt

Abteilung 1.5 Bürgerbüro

Ihr Termin im Bürgerbüro

Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.