Todesfall

Todesfall

Das Standesamt Dachau ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Dachau sowie den Gemeinden Haimhausen und Hebertshausen eintreten.

Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.

Der Termin für eine Bestattung wird vom Standesamt – Friedhofsverwaltung – in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt festgesetzt. Die Beisetzung kann frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, wobei Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt werden.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall. 

Notwendige Unterlagen:

  • Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige
  • Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
  • Falls möglich, Kopie des Ausweises des Verstorbenen, zumindest aber Auskunft über die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen

Die Unterlagen bitten wir Sie im Original vorzulegen.

Informationen zu den Friedhöfen der Stadt Dachau sowie zur Friedhofsverwaltung:

Die Stadt Dachau unterhält vier Friedhöfe mit derzeit rund 7000 Grabstätten:

  • Waldfriedhof
  • Stadtfriedhof (alter Friedhof)
  • Städtischer Friedhof Pellheim
  • Friedhof Etzenhausen

Grundsätzlich können nur Dachauer Bürger und Personen, die ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem der Dachauer Friedhöfe besitzen, in Dachau beigesetzt werden

Der Erwerb eines Grabnutzungsrechtes ist grundsätzlich nur bei Eintritt eines Sterbefalles möglich. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Stadt Dachau.

Grabnutzungsrechte an Grabstätten werden im Waldfriedhof und im Städtischen Friedhof Pellheim für 10 Jahre, im Stadtfriedhof und im Friedhof Etzenhausen für 15 Jahre vergeben.

Die Gebühren für die Grabnutzung sowie weitere Friedhofsgebühren können Sie der unten stehenden Gebührensatzung entnehmen.

Falls Sie nach Ablauf aller Ruhefristen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte aufgeben wollen, ist hierfür eine förmliche Verzichtserklärung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie binnen drei Monaten ab dem Verzicht das Grabdenkmal entfernen und den Grabhügel einebnen müssen.

Sollten Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf eine andere Person übertragen wollen, ist hierfür die Zustimmung der Stadt Dachau erforderlich. Bitte setzten Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

Weitere Bestimmungen bezüglich der Dachauer Friedhöfe können Sie in der unten zum Download bereitgestellten Friedhofssatzung einsehen.

Die Aussegnungshalle befindet sich am Waldfriedhof Dachau, Krankenhausstraße 30. Den Stadtfriedhof erreichen Sie am besten über den Zugang an der Herbststraße. 

Die Dachauer Friedhöfe sind in den Monaten April bis Oktober täglich von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr und in den Monaten November bis März Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und an Sams-, Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Anregungen und Hinweise zur Pflege der städtischen Friedhöfe können Sie uns bequem über das Bürgeranliegenmanagementsystem mitteilen. Wir bitten Sie hierbei um Mitteilung folgender Informationen:

  • Grund Ihres Anliegens
  • Ort Ihres Anliegens (Friedhofsname, Abteilungsnummer)
  • wenn vorhanden, Foto Ihres Anliegens