Das Standesamt Dachau ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Dachau sowie den Gemeinden Haimhausen und Hebertshausen eintreten.
Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall.
Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.
Notwendige Unterlagen:
Die Unterlagen bitten wir Sie im Original vorzulegen.
Informationen zu den Friedhöfen der Stadt Dachau sowie zur Friedhofsverwaltung:
Abteilung 1.6 Standesamt – Sterbebüro
Grundsätzlich wird empfohlen, dass Sie für eine persönliche Vorsprache im Standesamt einen Termin vereinbaren, telefonisch oder per Mail (standesamt@dachau.de).
Gerne können Sie auch unseren Rückrufservice nutzen.
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