Stadtkasse

Stadtkasse

Die Mitarbeiter der Stadtkasse sind Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen und Mitteilungen rund um das Thema Zahlungsverkehr.

Wenn Sie zum Beispiel am Lastschriftverfahren teilnehmen und sich Ihre Bankverbindung geändert hat, benötigt unsere Buchhaltung eine entsprechende Information von Ihnen.
Oder aber Sie haben der Stadt Dachau gegenüber eine Zahlungsverpflichtung, welche Sie voraussichtlich aufgrund von vorübergehenden Liquiditätsproblemen nicht pünktlich begleichen können, dann stehen Ihnen der Kassenverwalter oder dessen Stellvertretung zur Verfügung, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts haben die Kommunen alle fälligen Einnahmen rechtzeitig einzuziehen.

Auch die Stadt Dachau leitet deshalb bei allen nach Fälligkeit noch offenen Beträgen zeitnah das Mahnverfahren ein.

Bei Zahlungsverzug entstehen i. d. R. Mehrkosten für den Zahlungspflichtigen in Form von Mahngebühren (aufgrund der Kostensatzung der Stadt Dachau) und Säumniszuschlägen (aufgrund der Abgabenordnung). 

 

Mahngebühren

 

offener Betrag

Mahngebühr

bis

499,99 €5,00 €

bis

999,99 €10,00 €
bis2999,99 €15,00 €
bis4.999,99 €25,00 €
bis9.999,99 €50,00 €
bis14.999,99 €100,00€
ab15.000,00 €150,00 €

 

Säumniszuschläge

1% des rückständigen – auf 50 € nach unten abgerundeten – Betrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis ab dem Fälligkeitstag.

Werden offene Forderungen auch nach einer Mahnung noch nicht bezahlt, so sind wir in letzter Konsequenz gezwungen, die Zahlungsrückstände im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben.

Abgesehen von dem Ziel, alle der Stadt Dachau zustehenden Einnahmen möglichst umfassend einzuziehen, ist die vollständige Ausschöpfung aller Vollstreckungsmöglichkeiten auch im Sinne derjenigen Zahlungspflichtigen, welche ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich und in voller Höhe nachkommen.

Zahlungsabwicklung

Der gesamte Zahlungsverkehr der Stadt Dachau wird über die Stadtkasse abgewickelt.

Sie können Ihre Zahlungen wahlweise in bar oder auf eines der folgenden Konten überweisen. Bitte geben Sie bei jeder Zahlung Ihre FAD-Nummer an. Diese finden Sie auf unseren Schreiben, Rechnungen oder Bescheiden der Stadt Dachau.

 

Bankverbindung

Bank

BIC/SWIFT

IBAN

Sparkasse Dachau

BYLADEM1DAH

DE65700515400380905828

Volksbank Raiffeisenbank Dachau

GENODEF1DCA

DE3270091500 0000030007

HypoVereinsbank

HYVEDEMMXXX

DE31700202706130301710

Postbank München

PBNKDEFF

DE44700100800013142803

 

Ausgenommen sind Zahlungen, welche aufgrund der kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgen. Hierfür ist ausschließlich die auf dem Ihnen vorliegendem Zahlungsbeleg angegebene Bankverbindung zu verwenden. Eine Barzahlung ist auch möglich, bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Ordnungsamt.

  • Des Weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat schnell, bequem, bargeldlos und ohne weiteren Kostenaufwand zu zahlen. Damit begleichen Sie die Forderungen immer termingerecht, ohne auf Fristen achten zu müssen. Sollten Sie sich es einmal anders überlegen, können Sie jederzeit Ihre Einzugsermächtigung widerrufen und  Zahlungen stornieren lassen.
  • Einen Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie bei der Stadtkasse oder über unten stehenden Link „Vordruck Sepa-Lastschriftmandat“.
  • Bitte beachten Sie: Das Formular ist nur gültig mit Ihrer Unterschrift.
  • Eine Rücksendung per E-Mail oder Fax ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.Bitte senden Sie das ausgedruckte und anschließend unterschriebene Lastschriftmandat per Post an:

 

Stadt Dachau
Stadtkasse
Konrad-Adenauer-Str. 2-6
85221 Dachau

Bei allen Fragen rund um das Thema Zahlungsabwicklung wenden Sie sich gern auch direkt an unsere Mitarbeiter der Buchhaltung.

Rathaus I

Abteilung 3.4 Stadtkasse