Wer in Bayern fischen möchte, muss einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) mit sich führen und diese auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragen.
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt dafür einen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten). Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die in Bayern erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Wenn Sie in Dachau wohnen, können Sie den Fischereischein unter Vorlage der oben genannten Unterlagen im Bürgerbüro persönlich beantragen. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Die Gültigkeit/Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen.
In anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sog. „Fischereierlaubnisscheine“) notwendig.
Der Jugendfischereischein wurde zum 01.01.2025 abgeschafft. Ab sofort können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln.
Für weiter Informationen verweisen wir auf die Homepage des Landesfischereiverband Bayern e.V. und der Fischer-Jugend (siehe weiterführende Links und Informationen)
Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit) oder befristet auf fünf Jahre. Dieser kann nach Ablauf der Frist verlängert werden. Für die Verlängerung legen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein und Ihren Personalausweis im Bürgerbüro vor.
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines.
Zuständig für die Vorbereitung und Abnahme der Prüfung ist die:
Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Weilheimer Str. 8
82319 Starnberg
Tel.: 08161 8640-6130
Fax: 08161 8640-6170
E-Mail: fischerei@lfl.bayern.de
Diese wird im Onlineverfahren zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Orten angeboten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (siehe „Weiterführende Links und Informationen“).
Zuständig für die Erteilung eines Jahresfischereischeines ist grundsätzlich die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Antragssteller zum Angeln gehen möchte. Der Antragssteller darf keinen Wohnsitz in Deutschland haben und muss grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Jahresfischerschein ist nur für drei Monate innerhalb von zwölf Monaten gültig. Innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellung/Verlängerung des Jahresfischereischeines darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden.
Die Ausstellung eines Fischereischeines kann bei Vorlage aller benötigten Unterlagen in der Regel sofort abschließend im Bürgerbüro erfolgen.
Der Fischereischein ist gebührenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Fischereischein auf Lebenszeit:
Gebühr 35,00 €
Fischereiabgabe:
(Höhe richtet sich nach dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Ausstellung)
Fischereischein für 5 Jahre – Erstbeantragung:
Gebühr 35,00 €
Fischereischeinabgabe 40,00 €.
Fischereischein für 5 Jahre – Verlängerung:
Gebühr 5,00 €
Fischereischeinabgabe 40,00 €
Fischereischein als Zweitschrift bei Verlust:
Gebühr 17,50 €
Keine erneute Fischereischeinabgabe
Jahresfischereischein für Touristen:
Gebühr 7,50 €
Fischereischeinabgabe 15,00 €
Zahlungsmöglichkeiten:
Die Zahlung ist Bar oder mit EC-Karte am Zahlungsterminal des Bürgerbüros möglich. Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren oder die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Abteilung 1.5 Bürgerbüro
Ein Besuch im Bürgerbüro ist während der Öffnungszeiten mit und ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich vorab selbst online einen Termin zu buchen. Eine Terminbuchung ist auch telefonisch, per Mail oder über unseren Rückrufservice möglich.
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